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Neues Gesetz Bundestag verlängert Ausbau der Ganztagsbetreuung

Eric Matt

Ab 2026 sollen Grundschulkinder Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Dafür stellt der Bund über drei Milliarden Euro zur Verfügung. Die Frist, das Geld abzurufen, verlängerte der Bundestag kürzlich bis Ende 2022.

Junge im Klassenzimmer zwischen anderen Schülern

Betreuung auch am Nachmittag für Grundschulkinder soll vielen Mädchen und Jungen mehr Bildung ermöglichen. © picture alliance/JOKER/Gudrun Petersen

Erinnert ihr euch noch an eure Grundschulzeit? Um kurz nach zwölf ertönte der Schulgong, alle Kinder sprangen auf und rannten zum Ausgang. Für die einen ging´s heim und für die anderen in die Nachmittagsbetreuung. Diese ist vor allem dann wichtig, wenn beide Elternteile arbeiten.

Ab 2026 sollen Grundschulkinder Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben – so steht es im Ganztagsförderungsgesetz. Der Bund wollte dafür bis Ende 2021 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Große Teile des Geldes aber konnten noch nicht ausgegeben werden, da es durch die Corona-Pandemie und die Hochwasserkatastrophe überall zu Verzögerungen kam. Deshalb verabschiedeten die Bundestagsabgeordneten kürzlich einen Gesetzentwurf der Ampelfraktionen, der die Frist um ein Jahr und somit bis Ende 2022 verlängert. Die meisten Bundestagsfraktionen unterstützten das Vorhaben.

Was ist das Ganztagsförderungsgesetz?

Wie der Name vermuten lässt, sollen durch das Ganztagsförderungsgesetz alle Grundschüler Anspruch auf eine ganztägige Förderung haben. Dies soll ab 2026 gelten. Los geht´s dabei mit den Jüngsten, also den Schülerinnen und Schülern der ersten Klasse. In den Jahren soll das Programm um je eine Klassenstufe erweitert werden. Im Optimalfall ist es dann ab dem Schuljahr 2029 so weit: Jedes Grundschulkind in Deutschland kann ganztägig betreut werden. Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) stammt aus dem Jahr 2020 und damit noch von der alten Bundesregierung.

Wer zahlt das Ganze?

Die kurze Antwort: der Bund mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Die längere Antwort: Es gibt noch zwei andere Gesetze, die die Finanzierung regeln und sich ziemlich ähnlich anhören: das Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG) und das Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG). Diese zwei Gesetze sind im Großen und Ganzen dafür da, zu bestimmen, wie und wofür das Geld ausgegeben werden soll.

„Wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit“

Durch das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz ändert sich nun das GaFG und das GaFinHG. Warum war das nötig? Weil die beiden Gesetze bisher regelten, dass der Geldhahn nach dem 31. Dezember 2021 zugedreht werden sollte. Das hätte bedeutet, dass das Restgeld der 3,5 Milliarden Euro ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr zur Verfügung gestanden hätte – trotz weiterem Bedarf. Durch die Corona-Pandemie und die Hochwasserkatastrophe nämlich hatten Kommunen nicht die Möglichkeit, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und das Geld einzufordern. Das lag beispielsweise daran, dass die Wirtschaft stark eingeschränkt war, manche Baumaterialien nicht zur Verfügung standen oder auch Handwerker alle Hände voll zu tun hatten.

Daher verlängerten die Bundestagsabgeordneten die Frist nun bis zum 31. Dezember 2022. Dies soll dabei helfen, ein Ziel zu erreichen: allen Grundschülern eine Ganztagsförderung anzubieten. Die Ampelfraktionen erklären: „Das Gesetz leistet insgesamt einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, gleichberechtigten Teilhabe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands.“

Welche Meinungen gab es in der Bundestagsdebatte?

Familienministerin: „Das ist nur der Anfang“

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) kommentierte: „Es geht um eine gute, zuverlässige Kinderbetreuung. Dafür hat die letzte Regierung die Weichen gestellt. Jetzt ist der Zug aus dem Bahnhof, aber es liegt noch eine lange Strecke vor uns. Deshalb sorgen wir heute dafür, dass unser Ganztagszug richtig ins Rollen kommt.“

Spiegel bedankte sich für die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit und lobte, dass das Gesetz ein „Entwurf aus der Mitte des Parlaments“ sei. Das Gesetz gebe den Ländern mehr Zeit, die Mittel abzurufen, und baue außerdem Bürokratie ab. „Aber ich sage auch: Das ist heute nur der Anfang“, zeigte sich die Ministerin optimistisch. So wolle sie sich in den nächsten Jahren auch für mehr Personal und bessere Qualität einsetzen. Hierfür sei aber nicht nur der Bund zuständig, sondern es brauche vielmehr eine „gesamtstaatliche, gemeinsame Kraftanstrengung“.

CDU/CSU: „Wirklicher Meilenstein“

„Beim heutigen Thema müssen wir nicht streiten, weil Sie dankenswerterweise aus unserem Antrag abgeschrieben haben“, kommentierte die CDU/CSU-Abgeordnete Dorothee Bär. So habe bereits die ehemalige Regierung beschlossen, die Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder auszubauen. Dies sei ein „wirklicher Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch ein maßgeblicher Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Land“.

Das neue Gesetz begrüße ihre Fraktion „ausdrücklich“, denn es helfe nicht nur Familien, sondern schaffe auch Planungssicherheit für die Kommunen. Jedoch hätte man dies schon früher beschließen können, denn die Unionsfraktion habe bereits im November zwei Vorschläge dazu eingebracht. Bär erklärte daher: „Mir tut es leid, weil viel Vertrauen der Kommunen ohne Not zerstört wurde. Mir tut es leid, dass ohne Not auch viel Vertrauen bei den Familien verloren gegangen ist.“

SPD: „Kleines Puzzleteil“

„Heute machen wir mit der breiten Zustimmung der Fraktionen den Weg frei für längere Fristen und weniger Bürokratie beim Ganztagsausbau“, lobte die SPD-Abgeordnete Ulrike Bahr. Dies gebe der Bevölkerung schon zu Beginn der Wahlperiode das Signal, dass „es uns ernst ist mit guter Bildung und echten Chancen für alle Kinder“. Nun sei es aber wichtig, die Ganztagsförderung „ganz praktisch mit Leben zu füllen“. Dazu gehörten kindgerechte Räume, qualifiziertes und motiviertes Personal sowie kluge Konzepte. Dabei müsse man „die schulische Förderung, aber auch Spiel, Spaß und soziales Miteinander unter einen Hut bringen“. Das beschlossene Gesetz stelle jedoch nur einen ersten Schritt dar, da man beispielsweise auch den Fachkräftemangel in Erziehungsberufen angehen müsse. „Dies ist ein kleines Puzzleteil auf dem Weg zu besserer Bildung und familienfreundlichen Strukturen“, so Bahr.

AfD: „Hände weg von unseren Kindern“

Martin Reichardt von der AfD-Fraktion kritisierte, dass das Gesetz „eine Scheindebatte zwischen alter und neuer Regierung ist“. So rede man zwar über Ganztagsbetreuung, gleichzeitig aber müssten sich „Schüler in ganz Deutschland ihr Recht auf Bildung mit Tests und Impfungen erkaufen“. Dies würdige Kinder „zur Verfügungsmasse ihrer Politik herab“. So drangsalierten die Koalitionsfraktionen die Eltern bei der Wahl zwischen geimpften Kindern und sozialer Teilhabe. „Dazu sagen wir eindeutig Nein. Hände weg von unseren Kindern“, so Reichardt. Die Politik würde Kindern „mit kalter Berechnung einreden, dass sie eine Gefahr sind“. Reichardt forderte: „Hören Sie endlich auf, die Kinder und Eltern zu instrumentalisieren. Stellen Sie Normalität in Betreuung und Bildung wieder her. Beenden Sie endlich die unsinnigen Coronamaßnahmen für Kinder.“

Bildungsministerin: „Weltbeste Bildung für alle“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) erklärte, dass es in dem Gesetz zwar um eine Fristverlängerung gehe, dahinter aber eigentlich noch viel mehr stehe. „Wir wissen doch, dass die Grundlage für die Bildungswege in der frühen Kindheit gelegt wird“, so die Ministerin. Das neue Gesetz sei „das, was wir brauchen: Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen – reibungslos, zielorientiert und immer mit dem Blick darauf, was unserem Land wirklich nützt“. Jedoch bedürfe es weiteren Maßnahmen, da beispielsweise jeder fünfte Jugendliche nicht gut lesen könne. Dabei müsse das Ziel „die weltbeste Bildung für alle“ sein. Daher dürfe es auf dem „Weg in die Bildungsrepublik“ nicht nur um Quantität, sondern auch um Qualität gehen. Für sie sei klar, „wenn der Bund Extrageld gibt, dann muss beim Bürger auch Extraqualität ankommen“.

Linke: „Eigentlich eine Selbstverständlichkeit“

„Die Debatten zu diesem Thema haben schon ein Geschmäckle, wie man so schön sagt. Die Redner der Ampel feiern sich hier ab“, kritisierte Nicole Gohlke von der Fraktion Die Linke. Dabei sei es „eigentlich eine Selbstverständlichkeit“, dass die finanziellen Mittel bis Ende 2022 abrufbar seien. Dies nämlich schaffe „Planungssicherheit für die Länder, Kommunen und Träger“, weshalb die Linken-Fraktion dem Vorhaben zustimme. Nun aber müsse es darum gehen, „den Anspruch auf Ganztagsbetreuung auch Realität werden zu lassen“. Um dies zu schaffen, brauche es mehr Personal, aber auch eine bessere Qualität. „Das, was wir wollen, ist eine Ganztagsbetreuung, zu der die Kinder gerne hingehen; denn sie ist mehr als die Verlängerung von Leistungsdruck und Stress in den Nachmittag hinein“, so Gohlke. Dabei dürfe man nun „nicht weiter kostbare Zeit verplempern“.

Die komplette Debatte seht ihr hier im Video, das Protokoll findet ihr wie immer auf bundestag.de.

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autor Eric Matt
Mitmischen-Autor

Eric Matt

... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.

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