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Ab 2022 in Kraft Wie funktioniert das neue Lobbyregister?

Eric Matt

Das neue Lobbyregister ist beschlossene Sache. Ab 2022 tritt es in Kraft. Dadurch soll die Öffentlichkeit leichter erfahren, welche Interessenvertreter politische Entscheidungen beeinflussen. Wir erzählen euch, wie das Ganze funktioniert.

schemenhafte Personen in der Lobby des Reichstagsgebäudes

Von der Lobby am Westeingang des Reichstagsgebäudes gelangt man direkt in den Plenarsaal. © picture-alliance/dpa | Wolfgang Kumm

Mit welchen Unternehmen spricht unsere zukünftige Bundeskanzlerin oder unser zukünftiger Bundeskanzler? Bei welchen Abgeordneten gehen Autolobbyisten ein und aus? Welcher Minister trifft sich besonders oft mit Interessenvertretern aus der Landwirtschaft? Welche Parteien lassen sich vor allem von Nichtregierungsorganisationen beraten? Ganz allgemein gefragt: Welche Interessenvertreter beeinflussen unsere Politik und Gesetzgebung?

Antworten auf diese Fragen sollen ab dem 1. Januar 2022 leichter zugänglich sein. Dann nämlich tritt das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte und bereits verabschiedete Gesetz in Kraft, das den langen Titel „Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung“ trägt.

Das Gesetz ermöglicht jedem und jeder, sich auf einer eigens dafür errichteten Internetseite über die Lobbykontakte der Politikerinnen und Politiker zu informieren. Mehr zu Lobbyismus und wie ihr zum Lobbyregister kommt, lest ihr im Folgenden.

Was ist Lobbyismus überhaupt?

Der Begriff „Lobbyismus“ stammt ursprünglich aus dem Englischen. Abgeleitet ist Lobbyismus vom Wort „Lobby“ – die Vorhalle. Und so kann man sich Lobbyismus auch bildlich vorstellen: Politiker treffen in einer Lobby auf Interessenvertreter und beraten dort über politische Themen und anstehende Gesetzesentscheidungen. Dieser sinnbildliche Vorraum ist der Ort, an dem nicht unmittelbar über Gesetze entschieden wird, aber an dem sie verhandelt werden. Ein deutsches Synonym für Lobbyismus ist Interessenvertretung.

Lobbyismus kann sich auf so ziemlich jedes Anliegen beziehen. So umfasst Lobbyismus wirtschaftliche und unternehmerische Interessen sowie Verbands- oder gewerkschaftliche Interessen, aber auch die Interessen von (Ver-)Mietern, Lohnbeziehern, Klimaschützern oder Menschenrechtsaktivisten.

Lobbyisten sind schon immer ein wichtiger Teil der demokratischen Willensbildung, da sie eine Menge Expertenwissen haben, auf die Politiker oft zurückgreifen müssen, wenn sie Entscheidungen fällen.

Immer wieder bemängeln jedoch Kritiker, dass manche Einzelinteressen beispielsweise nur einem Industriezweig, nicht aber dem Gemeinwohl nützen würden. Doch ist es tatsächlich so, dass vor allem wirtschaftliche Lobbyisten im Bundestag ein- und ausgehen? Dies lässt sich mit dem neuen Lobbyregister beantworten, das transparent darlegen soll, welche Interessenvertreter mit Politikerinnen und Politikern im Kontakt stehen.

Der Reihe nach: Wie kam‘s zum Lobbyregister?

Schon seit Jahren diskutierte die Politik über die Einführung eines Lobbyregisters. Vergangenes Jahr war es dann so weit: Die Koalitionsfraktionen einigten sich auf einen Gesetzentwurf und brachten ihn im September 2020 in den Bundestag ein.

Rund ein halbes Jahr dauerte es anschließend, bis die Abgeordneten den Gesetzentwurf im März 2021 endgültig verabschiedeten. Dies fiel in eine Zeit, in der der öffentliche Druck, durch ein Lobbyregister für mehr Transparenz zu sorgen, zunahm. Manchen Abgeordneten wurde damals vorgeworfen, für die Vermittlung von Geschäften rund um Corona-Schutzmasken sechsstellige Provisionen kassiert zu haben. Die Vorfälle debattierte der Bundestag am 5. März in einer Aktuellen Stunde.

Was soll sich ändern?

Pflicht statt Freiwilligkeit: Bisher sollte eine sogenannte „Öffentliche Liste“ für Transparenz bei politischen Entscheidungen sorgen. In diese Liste konnten sich die Interessenvertreter freiwillig eintragen – mussten es aber auch nicht. Diese Liste wird schon seit 1972 beim Deutschen Bundestag geführt.

Anstatt auf Freiwilligkeit zu setzen, verpflichtet das neue Lobbyregister von nun an alle Interessenvertreter, sich einzutragen, wenn diese gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag „im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken“. Dafür müssen die Lobbyisten unter anderem einen Verhaltenskodex zur „Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität“ akzeptieren. Integrität bedeutet, dass jemand unbestechlich, zuverlässig und vertrauenswürdig ist. Falls sich einige Interessenvertreter im Lobbyregister nicht ordnungsgemäß eintragen sollten, drohen ihnen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.

Lobbyregister löst Lobbyliste ab

Ab dem 3. Januar 2022 soll das Lobbyregister für jede Bürgerin und jeden Bürger 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche abrufbar sein. Hierfür wird derzeit eine eigene Internetseite eingerichtet: lobbyregister.bundestag.de.

Noch bis zum 1. März 2022 gültig ist die Öffentliche Liste.

Mehr Infos zum Gesetzgebungsprozess des Lobbyregisters, zu den Lesungen und Debatten, zum Verhaltenskodex oder zum „Lobbyregister-Newsletter“ findet ihr hier.

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autor Eric Matt
Mitmischen-Autor

Eric Matt

... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.

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