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Grundgesetzänderung Kinderrechte stärken

Julia Funk

Vor 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Im Grundgesetz sind die Kinderrechte aber noch nicht festgehalten. Die Linken und die Grünen wollen das ändern.

Mädchen schaut ernst in die Kamera

Kinder müssen geschützt werden. Aber wie setzt man diesen Grundsatz am besten um? © shutterstock.com/Halfpoint

Sowohl die Linke als auch die Grünen sind der Meinung: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Aber warum reicht es ihnen nicht, dass Deutschland die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet hat?

In der Kinderrechtskonvention „sind wesentliche Standards zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern weltweit festgelegt. Sie gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Grundgesetzes.

Weiter steht dort: Deutschland habe sich verbindlich zur Einhaltung dieser Rechte verpflichtet. Allerdings sei es bis heute nicht zu einer vollständigen Umsetzung der Kinderrechtskonvention gekommen. Die Kinderrechte sollen deshalb im Grundgesetz verankert werden – das fordern auch die Grünen in einem Gesetzentwurf.

Wo hapert es?

Ein Beispiel dafür, dass die Kinderrechtskonvention noch nicht ausreichend umgesetzt wurde, ist nach Ansicht der Linken das Thema Kinderarmut. Sie verweisen auf eine Forderung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Der hatte die Bundesregierung nämlich aufgefordert, die Ursachen für die vielen in Armut aufwachsenden Kinder zu reduzieren. Beispielsweise wurde das Hartz IV-Gesetz kritisiert. Dadurch, dass Eltern unter gewissen Umständen mit Kürzungen des Beitrags rechnen müssten, würden Kinder teilweise unterhalb des Existenzminimums leben. Auch die Grünen zitieren eine wiederholte Forderung des UN-Ausschusses, Deutschland solle die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen.

Das Thema wurde zwar schon öfter im Bundestag und auch von der Bundesregierung diskutiert, allerdings nie umgesetzt. Deshalb drängen die Grünen und die Linken nun auf die Aufnahme eines eigenständigen Kindergrundrechts in das Grundgesetz. Es soll folgende Elemente beinhalten: das Kindeswohlprinzip (das besagt, dass Erwachsene im Interesse der ihnen anvertrauten Kinder handeln müssen), ein Beteiligungsrecht für Kinder und Jugendliche und das Recht auf die Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit unter altersgerechten Lebensbedingungen.

Die Linke weist dabei beispielhaft auf die Fridays-for-Future-Bewegung hin, bei der sich Kinder und Jugendliche seit Monaten für eine neue Klimapolitik einsetzen. Junge Menschen sollen die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu verschiedenen Themen zu äußern, sagen die Linken. Und damit sie auch Gehör finden, sei eine Grundgesetzänderung unabdinglich.

Lest auch das Interview mit der Vorsitzenden der Kinderkommission zum Thema:

Zustimmung von den Koalitionsfraktionen

In der Plenumsdebatte stimmten Abgeordnete von SPD und CDU/CSU den Gesetzentwürfen prinzipiell zu. Sie wiesen darauf hin, dass sie selbst im Koalitionsvertrag eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorsehen. Aktuell berate eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe über das Thema. Die Koalitionsfraktionen schlugen vor, deren Vorschläge abzuwarten.

Gegenwind von anderen Fraktionen

FDP und AFD halten dagegen eine Änderung des Grundgesetzes für nicht zwingend notwendig.

Die FDP findet, dass es in erster Linie wichtig sei, die allgemein geltenden Rechte von Kindern zu schützen. Möglich werde das durch eine gute Familienpolitik, eine gute Bildungspolitik und eine gute Sozialpolitik.

Die AfD lehnte die Entwürfe komplett ab. Kinder seien bereits umfassend durch das Grundgesetz geschützt.

Die komplette Debatte könnt ihr euch hier anschauen:

Zur Person

Mitmischen-Autorin

Julia Funk

Julia hat Crossmedia und Public Relations studiert, Erfahrung im Film und Fernehen gesammelt und schreibt hin und wieder Artikel für verschiedene Online-Magazine. Auf Straßenschildern liest sie Sätze und Wörter gerne rückwärts.

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