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Persönlichkeitsrechte Schluss mit „Upskirting“-Fotos

Laura Heyer

Beim sogenannten Upskirting fotografieren Männer fremden Frauen an öffentlichen Orten unter den Rock und stellen die Bilder ins Netz. Diese und andere Verletzungen der Persönlichkeitsrechte will der Bundestag nun strafbar machen.

Junger Mann fotografiert mit seinem Smartphone

Gefühlt fotografiert heute ständig jeder alles. Aber es gibt Grenzen. © shutterstock.com/Matusciac Alexandru

Immer öfter landen Fotos mit intimen Bildern im Netz – ohne die Einwilligung der Personen, die darauf abgebildet sind. Schaulustige fotografieren zum Beispiel bei Verkehrsunfälle Verletzte oder sogar Tote und stellen die Bilder ins Internet.

Ein anderes Bespiel ist das sogenannte Upskirting: Dabei fotografieren meist Männer fremden Frauen unter Röcke und Kleider oder versuchen, heimlich ein Bild vom Ausschnitt ihres Oberteils zu machen. Zwei junge Frauen aus München haben im letzten Jahr eine Petition gegen diese Verletzung der Privatsphäre gestartet und viel Unterstützung bekommen.

Am 6. Mai berieten nun die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über zwei Gesetzentwürfe zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei Bildaufnahmen. Zur Diskussion standen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Persönlichkeitsschutz bei der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen“ und ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur „Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs“.

„Mit unserer Werteordnung unvereinbar“

In der Debatte zum Persönlichkeitsschutz auf Bildern ging es vor allem um zwei Punkte: Einerseits sollen Gaffer, in diesem Fall Menschen, die Unfälle beobachten und von Verletzten oder Toten Fotos machen, für ihre Handlungen bestraft werden können. Und auch Männer, die Frauen heimlich unter den Rock fotografieren, sollen zu Rechenschaft gezogen werden. Denn bisher gilt beides nur als Ordnungswidrigkeit, also als eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz. Schwerwiegende Vergehen werden dagegen als Straftat gewertet.

„Es geht um zwei Verhaltensweisen, die mit unserer Werteordnung schlechthin unvereinbar sind und die wir deshalb unter Strafe stellen wollen“, sagte Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, zu Beginn der Debatte. Beide Delikte sollen nach den Gesetzentwürfen nun mit Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Alle Fraktionen finden: Gaffer gehören bestraft

In der Frage zu Gaffern waren sich alle Fraktionen einig: Das geht gar nicht. Das Beobachten, Fotografieren und auch Anschauen solcher Fotos sei geradezu ekelhaft, sagte Ingmar Jung von der CDU/CSU-Fraktion. Zudem behinderten Gaffer oftmals die Einsatzkräfte und Helfer.

Die Freiheit des Einzelnen ende dort, „wo sie in Rechte anderer eingreift, diese beschränkt oder sogar verletzt“, sagte auch Esther Dilcher von der SPD. Jeder Mensch müsse erwarten können, dass andere ihm Respekt, Würde und Anstand entgegenbringen. Jürgen Martens von der FDP bezeichnete Gaffer als „extrem lästig und unwürdig“.

Opposition will strengere Regeln bei Upskirting

Auch beim Thema Upskirting waren sich prinzipiell alle Fraktionen einig, dass etwas getan werden muss. Grünen und Linken geht der Gesetzentwurf des Bundesrates, der im Plenum zur Debatte stand, jedoch nicht weit genug. Gökay Akbulut von der Linken wies darauf hin, dass Upskirting in Frankreich, Belgien und Großbritannien schon verboten sei. Jedoch gehe es nicht nur darum, die Gesetze neu zu regeln, sondern vor allem darum, das Problem öffentlich zu thematisieren.

Ähnlich sah es auch Canan Bayram von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Sie befürchtet, dass eine reine Änderung des Strafgesetzes immer nur mit einer Geldstrafe endet und den Opfern wenig nutzt, da diese trotzdem unter der Verletzung ihrer Persönlichkeit zu leiden hätten.

AfD mit eigenem Gesetzentwurf

Der AFD-Fraktion ging der Gesetzentwurf der Bundesregierung in beiden Punkten nicht weit genug, sodass sie einen eigenen Entwurf vorlegten. Man müsse die aktuelle Lage den technischen Möglichkeiten anpassen, sagte Tobias Matthias Peterka in der Debatte. Aus Sicht seiner Fraktionen sollten zum Beispiel auch Bilder in Badekleidung strafbar sein und nicht nur Aufnahmen von Unterwäsche. Alle drei Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Mehr über die Ausschüsse des Bundestages erfahrt ihr in unserem Video:

Und hier könnt ihr euch die Debatte zu den Gesetzentwürfen anschauen:

Zur Person

mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

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