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Digitalausschuss Schnelleres Internet für alle

Seit 1. Juni gilt: Die Internetversorgung muss bestimmte Mindestwerte erfüllen. Expertinnen und Experten waren sich im Bundestag einig: Die neuen Regeln könnten nur der Anfang sein.

Junge liegt mit Laptop und Smartphone auf einem Sofa

Einer macht Hausaufgaben, die andere schaut eine Serie und die Eltern arbeiten am Rechner –Alltag in vielen Familien. © shutterstock.com/Ollyy

Musik streamen, Filme herunterladen, Videos verschicken – dafür braucht man möglichst schnelles Internet. Vor allem, wenn mehrere Personen eines Haushalts gleichzeitig im Netz unterwegs sind. Und das ist in Zeiten des Homeschoolings und des Homeoffices immer öfter der Fall.

Seit dem 1. Juni gilt eine „Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“. Erlassen hat sie die Bundesnetzagentur. Diese gehört zu den weniger bekannten deutschen Bundesbehörden und ist für wichtige Bereiche der Infrastruktur zuständig, und zwar Energie, Telekommunikation, Eisenbahn und Post.

Im Ausschuss für Digitales haben Expertinnen und Experten kritisch über die neue Regelung diskutiert.

Was steht in der Verordnung?

Die Verordnung legt fest, wie schnell jede Internetverbindung in Deutschland mindestens sein muss: 10 Megabit pro Sekunde bei Downloads und 1,7 Megabit pro Sekunde bei Uploads. Außerdem ist eine Latenz (also eine Verzögerungszeit) von höchstens 150 Millisekunden erlaubt.

Im Ausschuss erklärte der Vizepräsident der Bundesnetzagentur Wilhelm Eschweiler, wie die Zahlen zustande kamen. Experten hätten ein Gutachten erstellt, und um auch Mehrpersonenhaushalten gerecht zu werden, seien die Werte dann noch einmal erhöht worden. Die aktuellen Werte seien aber nur „ein erster Anfang“, meinte Eschweiler. In Zukunft sollen sie jährlich überprüft und angepasst werden.

Ziel: „Flächendeckende Glasfaseranschlüsse“

Das Gutachten hat das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste erstellt. Dessen Direktorin Cara Schwarz-Schilling war auch bei der Anhörung. Auch sie nannte die Verordnung eine „Übergangslösung“. Das eigentliche Ziel sei, „flächendeckende Glasfaseranschlüsse“ anzubieten.

Allerdings gab es Meinungsverschiedenheiten darüber, ob „flächendeckend“ tatsächlich 100 Prozent bedeute. Schwarz-Schilling meinte, man könne zur Not auch einen kleinen Teil der Haushalte per Funk mit Internet versorgen. Dagegen forderten die Vertreter vom Deutschen Landkreistag und vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, dass wirklich alle Haushalte perspektivisch mit Glasfaser versorgt werden müssten.

Kritik von Verbrauchern und Netzbetreibern

Kritik kam auch von Lina Ehrig von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie forderte höhere Richtwerte und kritisierte, dass in der Verordnung stehe, die Internetdienste müssten nicht „stets“, sondern nur „regelmäßig“ funktionieren.

Für die Netzbetreiber kritisierte Dominik Bay, Geschäftsführer der rrbone GmbH, vor allem die Latenz von 150 Millisekunden. Er betonte, seit der Corona-Pandemie nutzten in Mehrpersonenhaushalten in aller Regel alle Mitglieder sehr regelmäßig das Internet, dem müsse die Verordnung Rechnung tragen.

Hier seht ihr die Anhörung im Video:

Weitere Infos und schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen findet ihr auf bundestag.de.

(jk)

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