Zum Inhalt springen

Serie: Zahl des Tages 20. Bundestag

Manchmal sagen Zahlen mehr als Worte: Die mitmischen.de-Zahl des Tages zeigt euch den Bundestag aus einem ganz anderen Blickwinkel – und nebenbei erfahrt ihr interessantes Schlaumeier-Wissen. Heute geht’s um die Frage, wie viele Bundestage es schon gab.

Grafik der Zahl 20, dahinter das Reichstagsgebäude sowie Zeitstrahl

© DBT, Grafik: Ronny Pietsch

Die Bundestagswahl ist gelaufen. Und wieder einmal geht eine Legislaturperiode zu Ende. Wusstest du, dass die Bundestage und die Legislaturperioden seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland durchgezählt werden? Zu sehen etwa auf den Schriftstücken des Parlaments, den sogenannten Drucksachen. Jede bekommt eine eigene fortlaufende Nummer, die sich aus der aktuellen Legislaturperiode und der fortlaufenden Zahl ergibt: zum Beispiel 19/11800.

Jetzt heißt es: Tschüss 19., hallo 20. Bundestag – unsere Zahl des Tages.

Was in der 20 steckt

Der 20. Bundestag ist gleichbedeutend mit der 20. Legislatur- oder Wahlperiode. Eine Legislaturperiode dauert in der Regel vier Jahre, so lange kann ein Bundestag tätig sein. Was es mit der vier auf sich hat, erfahrt ihr gleich.

20. Bundestag heißt zudem: Es gab schon 20 dieser „Runden“ à vier Jahre. Na gut, das stimmt nicht ganz: Die 6., 9., 11. und 15. Wahlperiode endeten bereits nach 3 Jahren. Gründe dafür waren etwa 2005 die vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder gestellte Vertrauensfrage oder die Wiedervereinigung Deutschlands, die 1990 dazwischenkam.

Gezählt wird seit 1949, als die Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg entstand und der 1. Deutsche Bundestag gewählt wurde.

Warum vier Jahre?

Die Dauer einer Legislaturperiode ist in Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes geregelt. Darin heißt es: „Der Bundestag wird […] auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.“

Die Legislatur endet also – wenn das Parlament nicht gerade vorzeitig aufgelöst wird – sobald der neue Bundestag und seine neu gewählten Abgeordneten zum ersten Mal zusammentreffen. Das passiert bei der sogenannten konstituierenden Sitzung. Diese findet spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl statt. Die erste Sitzung des 20. Bundestages muss also bis spätestens 26. Oktober stattfinden.

Vier Jahre dauert eine Wahlperiode des Bundestages, fünf Jahre sind es für die meisten Parlamente der Bundesländer. Warum nicht 1 Jahr oder gleich 20 Jahre? Der Zeitraum muss einerseits lang genug sein, damit das Parlament funktionsfähig ist und effektiv parlamentarische Arbeit machen kann, wie etwa die Gesetzgebung. Das darf nicht durch zu viele Wahlen behindert werden.

Andererseits darf eine Wahlperiode nicht zu lang sein, weil sonst das Demokratieprinzip verloren geht: Die Wähler und Wählerinnen legitimieren Abgeordnete eher für ausreichend kurze Abstände, damit Demokratie repräsentativ bleibt und sich auch am sich verändernden Willen des Volkes orientiert.

(erstmals veröffentlicht: 24.09.2021)

(loh)

Mehr zum Thema