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Einfache Zweidrittelmehrheit

Es gibt zwei verschiedene Zweidrittelmehrheiten: Die einfache und die qualifizierte Zweidrittelmehrheit.

Bei der einfachen Zweidrittelmehrheit müssen mindestens zwei Drittel aller anwesenden Stimmberechtigten für oder gegen etwas stimmen. Bei der qualifizierten oder absoluten Zweidrittelmehrheit müssen mindestens zwei Drittel aller Stimmberechtigten für oder gegen etwas stimmen. Unterschied bemerkt?

Bei der einfachen Variante kommt es darauf an, wieviele Stimmen bei einer konkreten Abstimmung abgegeben wurden, zwei Drittel hiervon genügen für eine einfache Zweidrittelmehrheit; es genügt also, wenn zwei Drittel der gerade anwesenden Stimmberechtigten zustimmen. Bei der qualifizierten Variante müssen es zwei Drittel aller Stimmberechtigten sein, egal ob sie gerade abgestimmt haben oder nicht. Im Bundestag mit seinen aktuell 735 Abgeordneten müssten für eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit also 491 Abgeordnete zustimmen.

Aber für was braucht man so eine Mehrheit im Bundestag?

Mit der einfachen Zweidrittelmehrheit (mindestens aber mehr als die Hälfte aller Mitglieder) kann der Bundestag Einsprüche des Bundesrates zurückweisen, wenn der Bundesrat diesen Einspruch ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit eingelegt hat.

Mit der qualifizierten Zweidrittelmehrheit – und nur mit dieser – kann der Bundestag das Grundgesetz ändern.

Was ist die einfache Zweidrittelmehrheit?

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