Zum Inhalt springen

EU-Rechtsakte

EU-Flagge weht vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel

© DBT/Quelle: shutterstock.com/symbiot

Was sind Rechtsakte?

Deutschland ist Teil der Europäischen Union (EU). Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können Entscheidungen treffen, die für alle Mitgliedsländer der EU gelten. Diese EU-weiten Entscheidungen werden nicht Gesetze genannt, sondern Rechtsakte. Die EU erlässt verschiedene Arten von Rechtsakten. Die wichtigsten sind EU-Richtlinien und EU-Verordnungen.

Was sind EU-Richtlinien?

EU-Richtlinien definieren ein bestimmtes Ziel, das alle Länder der EU innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums erreichen müssen. Das geschieht durch nationale Gesetzgebung. Das heißt, in Deutschland wird ein Bundesgesetz auf den Weg gebracht, das im Bundestag beraten und beschlossen wird. Demnach sorgt der Bundestag dafür, dass EU-Richtlinien mithilfe seiner nationalen Gesetze umgesetzt werden.

Was sind EU-Verordnungen?

EU-Verordnungen müssen nicht noch in nationales Recht umgesetzt werden, denn sie gelten in allen EU-Ländern unmittelbar, genauso wie die Gesetze im jeweils eigenen Land. Manchmal müssen EU-Verordnungen durch nationale Gesetze der EU-Mitgliedstaaten ergänzt werden. Dafür sorgt in Deutschland ebenso der Bundestag.

Was der Bundestag zu EU-Rechtsakten beiträgt

Der Bundestag ist an der Entstehung von EU-Rechtsakten beteiligt. So sind im Rat der Europäischen Union die Regierungen der EU-Mitgliedsländer vertreten – für Deutschland ist das die Bundesregierung. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Bundestag früh und umfassend über geplante Verordnungen und Richtlinien zu informieren. Der Bundestag kann dann eine Stellungnahme dazu abgeben, die die Bundesregierung bei den Verhandlungen im Rat der Europäischen Union miteinbezieht.