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Konkurrierende Gesetzgebung

Der Bundestag ist als Legislative gesetzgebende Gewalt – und doch bekommt er in Sachen Gesetzgebung Konkurrenz? Ja und nein. In Artikel 70 weist das Grundgesetz das Recht zur Gesetzgebung den Ländern zu, in der Theorie sind also erst einmal die Landtage in den Bundesländern und nicht der Bundestag für die Gesetzgebung zuständig.

Allerdings gibt es in Artikel 70 des Grundgesetzes eine wichtige Einschränkung, die Länder dürfen nämlich nur Gesetze erlassen, „soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht“. Auf fast allen wichtigen Gebieten hat das Grundgesetz dem Bund das Recht der Gesetzgebung gegeben. Eine solche Gesetzgebungsbefugnis ist die konkurrierende Gesetzgegebung und die umfasst ziemlich viele Gebiete, eine vollständige Liste könnt ihr in Artikel 74 des Grundgesetzes nachlesen, dort sind zum Beispiel das Strafrecht, das bürgerliche Recht und die Regelung der Ausbildungsbeihilfen und viele mehr aufgeführt .

Das wollt ihr sicherheitshalber doch selbst mal nachlesen? Schaut einfach hier ins Grundgesetz.

Übrigens: Es gibt auch Bereiche, da haben die Bundesländer gar nichts zu melden, auf diesen Gebieten hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Ein Gesetz, das ein Landtag auf diesen Gebieten macht, wäre nichtig.