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Paulskirchenverfassung

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas

Die Originalurkunde der Paulskirchenverfassung war zeitweilig im Deutschen Bundestag ausgestellt. Hier eröffnen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas die Ausstellung. © picture alliance/dpa/Kay Nietfeld

Am 18. Mai 1848 trat in der Frankfurter Paulskirche das erste gesamtdeutsche Parlament zusammen. Ende März 1849 dann verabschiedete die Nationalversammlung die sogenannte Paulskirchenverfassung. Sie sollte die erste gesamtdeutsche und demokratische Verfassung sein – ein Versuch, auf parlamentarischem Weg, Einheit und Freiheit zu schaffen.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Nationalversammlung war die Erarbeitung der „Grundrechte des Deutschen Volkes“. Der Grundrechtskatalog sah dabei die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte (wie Meinungs-, Presse-, Religions-, Versammlungs- und Gewerbefreiheit) sowie die Abschaffung der Todesstrafe vor. Auch weitere Rechte wie die Unverletzlichkeit des Eigentums, die Freiheit der Person, das Briefgeheimnis, die Freiheit von Wissenschaft und Lehre und das Petitionsrecht sowie das Prinzip der Gewaltenteilung gehörten dazu.

Das Ringen um eine Verfassung und die Errichtung eines deutschen Nationalstaats scheiterten, die Paulskirchenverfassung konnte sich 1849 nicht durchsetzen. Trotzdem war sie wegweisend für die weitere Demokratieentwicklung in Deutschland. Der Katalog von Grundrechten aus der Paulskirchenverfassung diente nach dem Ende des Ersten Weltkriegs der Weimarer Verfassung als Vorbild. Manche dieser Grundrechte sind auch heute noch in unserem Grundgesetz enthalten.

Auf einer Spezial-Seite auf bundestag.de erfahrt ihr mehr über die Paulskirchenverfassung.