Zum Inhalt springen

Erklärvideo Was ist der Deutsche Bundestag und wie funktioniert er?

Der Deutsche Bundestag wird auch als „Herz der Demokratie" bezeichnet. Wieso eigentlich und wie funktioniert das Parlament? Antworten auf diese Fragen findet ihr in unserem Erklärvideo.

© DBT/mitmischen.de

Im Grundgesetz Deutschlands steht, dass alle Macht vom Volk ausgeht. Aber was heißt das eigentlich für unsere Demokratie? Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden nicht unmittelbar über die Regeln des Zusammenlebens. Denn Deutschland ist eine mittelbare Demokratie. Das heißt, sie wählen Vertreterinnen und Vertreter, die Abgeordneten.

„Herz der Demokratie"

Diese treffen die Entscheidungen für das ganze Volk. Die Abgeordneten werden alle vier Jahre gewählt und bilden den Deutschen Bundestag. Der Bundestag ist die einzige direkt vom Volk gewählte Institution auf Bundesebene und wird auch deswegen „Das Herz der Demokratie“ genannt.

Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Dort halten die Abgeordneten die Plenarsitzungen ab. Alle Abgeordneten einer Partei bilden Fraktionen und sitzen im Plenarsaal zusammen.Wie viele Abgeordnete und Fraktionen es gibt, hängt von der Wahl ab. Es sind aber immer mindestens 598 Abgeordnete.

Kernaufgaben des Bundestages

Die Kernaufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung und die Bewilligung des Bundeshaushalts. Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers ist geheim und ein wichtiger Schritt zur Bildung der Bundesregierung. Um die Arbeit der Regierung zu kontrollieren, können Abgeordnete und Fraktionen Anfragen stellen, die dann von der Regierung beantwortet werden müssen.

Die Abgeordneten tagen aber nicht nur im Plenarsaal. Ein großer Teil ihrer inhaltlichen Arbeit findet in den Fraktionen und Ausschüssen statt. Dazu kommt die Arbeit in den Wahlkreisen. Alle Abgeordneten haben spezielles Fachwissen, das sie in den jeweiligen Ausschüssen einbringen.

Ausschüsse und Plenum

Es gibt zum Beispiel einen Ausschuss für Gesundheit, für Arbeit und Soziales oder für Umweltschutz. Die Ausschüsse beraten über Gesetzentwürfe und bereiten die Beschlüsse des Bundestages vor. Im Plenum werden die Gesetzentwürfe dann diskutiert, und am Ende stimmen die Abgeordneten über sie ab.

Die Diskussionen im Parlament folgen festen Regeln. Zum Beispiel gibt es festgelegte Redezeiten. Die Sitzungen des Bundestages werden von dem Bundestagspräsidenten oder der Bundestagspräsidentin oder deren Vertretung geleitet. Sie achten darauf, dass die parlamentarischen Regeln eingehalten werden.

Die Plenardebatten und einige Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. Das heißt, Bürgerinnen und Bürger können sie persönlich besuchen. Außerdem werden die Plenardebatten im Parlamentsfernsehen und auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. So können alle die Diskussionen mitverfolgen, sich über die politischen Vorgänge in Deutschland informieren und kontrollieren, wofür sich ihre Vertreterinnen und Vertreter, die Abgeordneten, einsetzen.

Mehr zum Thema