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Gruppen im Bundestag Die Linke und BSW vom Plenum als Gruppen anerkannt

Nicole Tepasse

Der Deutsche Bundestag ist um eine Fraktion ärmer und um zwei Gruppen reicher: Mitglieder der ehemaligen Fraktion Die Linke haben sich zu zwei Gruppen zusammengeschlossen: Die Gruppe Die Linke und die Gruppe BSW. Hier lest ihr, welche Rechte sie im Deutschen Bundestag künftig haben.

Der obere Rand des Plenarsaales, die Abgeordneten erheben ihre Hände für eine Abstimmung

Die fraktionslosen Abgeordneten stimmen über die Rechtsstellung der parlamentarischen Gruppen Die Linke und BSW ab. © picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Der Bundestag hat am Freitag, 2. Februar 2024, die Rechtsstellung der parlamentarischen Gruppen Die Linke und BSW (kurz für: „Bündnis Sahra Wagenknecht – Für Vernunft und Gerechtigkeit“) geregelt und einen entsprechenden Gruppenstatus beschlossen. Das Plenum hat mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD jeweils zwei dazu vorgelegte Beschlussempfehlungen (20/1021920/10220) des Ältestenrates angenommen.

Der Ältestenrat hatte am Donnerstag, 1. Februar, empfohlen, 28 fraktionslose Abgeordnete als Gruppe Die Linke und zehn Abgeordnete als Gruppe BSW anzuerkennen. Zwei zu den Empfehlungen vorgelegte Änderungsanträge mehrerer fraktionsloser Abgeordneter (20/1023620/10237) wurden hingegen mit der breiten Mehrheit von SPD, Grünen, FDP, CDU/CSU und AfD abgelehnt. In den Vorlagen hatten sich die Abgeordneten unter anderem gegen eine Beschränkung des Fragerechts gegenüber der Bundesregierung gewendet.

Hintergrund der Regelung ist die Auflösung der einstigen Fraktion Die Linke im vergangenen Jahr. Nachdem mehrere Abgeordnete die Fraktion verlassen hatten und dadurch die Mindeststärke von 37 Mitgliedern nicht mehr gegeben war, trat die Fraktion am 6. Dezember 2023 in einen sogenannten Liquidationsprozess ein. Die einstigen Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Bundestagsfraktion sind seitdem fraktionslose Mitglieder des Deutschen Bundestages. Mit der Anerkennung als Gruppe waren für fraktionslose Abgeordnete in der Vergangenheit deutlich mehr Ressourcen und parlamentarische Rechte verbunden als ohne diesen Status.

Rechtsstellung der Gruppen Die Linke und BSW

Die Geschäftsordnung des Bundestages ermöglicht Abgeordneten, die sich zusammenschließen wollen, die Fraktionsmindeststärke aber nicht erreichen, die Anerkennung als Gruppe. Die 28 Abgeordneten der Linken hatten diese Anerkennung am 1. Dezember, die zehn BSW-Abgeordneten am 12. Dezember 2023 bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas beantragt.

Beide Gruppen unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Rechtsstellung nur dadurch, dass die Gruppe Die Linke bis zu zwei Aktuelle Stunden und die Gruppe BSW eine Aktuelle Stunde pro Jahr verlangen kann. Im Plenum sollen die Abgeordneten der Gruppe Die Linke vom Präsidium aus gesehen links von der SPD-Fraktion platziert werden, die Abgeordneten der Gruppe BSW links außen neben den Abgeordneten der Gruppe Die Linke.

Ausschüsse, Fragerecht und Redezeit

Beide Gruppen sollen ordentliche und stellvertretende Mitglieder in die Fachausschüsse und gegebenenfalls in deren Unterausschüsse entsenden können und dort die gleichen Rechte haben wie die von den Fraktionen entsandten Mitglieder. Das Gleiche soll für die Mitgliedschaft in Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen gelten. Ebenso sollen beide Gruppen mit jeweils einem Mitglied im Ältestenrat vertreten sein können und dort Stimmrecht bei Beschlüssen über innere Angelegenheiten des Deutschen Bundestages besitzen.

Darüber hinaus dürfen die Gruppen Gesetzentwürfe, Anträge sowie Entschließungsanträge einbringen und pro Kalendermonat bis zu insgesamt zehn Große oder Kleine Anfragen stellen. Sie können verlangen, dass ihre Vorlagen auf die Tagesordnung gesetzt werden und dass gegebenenfalls Zwischenberichte zu ihren Vorlagen erstattet werden. Auch dürfen sie der Ausschussüberweisung ihrer Entschließungsanträge widersprechen. Geschäftsordnungsanträge sollen gestellt werden können, wenn sie von mindestens 37 Abgeordneten unterstützt werden.

Die Redezeit der Gruppen soll sich an ihrer jeweiligen Stärke im Verhältnis zu den Fraktionen und nach näherer Vereinbarung im Ältestenrat orientieren. Die Vorsitzenden der Gruppen sollen die gleichen Rechte haben wie Fraktionsvorsitzende. Für ihre parlamentarische Arbeit sollen die Gruppen Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, und zwar die Hälfte des den Fraktionen nach dem Abgeordnetengesetz zustehenden Grundbetrags einschließlich des Oppositionszuschlags.

In vorherigen Legislaturperioden konnten Gruppen keine namentlichen Abstimmungen verlangen oder beantragen und ein Regierungsmitglied herbeirufen.

 

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