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Gruppen

Im normalen Sprachgebrauch bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Menschen als Gruppe. So weit, so einfach. In diesem Wortsinn gibt es im Bundestag natürlich viele verschiedene Gruppen: Es gibt Ausschüsse, in denen mehrere Abgeordnete zusammenkommen, es gibt Parlamentariergruppen, die das Wort „Gruppe“ sogar im Namen tragen – und so weiter.

Der Unterschied zwischen Fraktion und Gruppe

„Gruppe“ ist aber darüber hinaus auch ein spezieller Fachbegriff im Bundestag. Eine Gruppe besteht aus Abgeordneten mit gleicher politischer Überzeugung, die keine Fraktion bilden können. Um eine Fraktion bilden zu können, sind mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten nötig. Das sind zur Zeit 37 Abgeordnete (20. Wahlperiode).

Wer darf was?

Gruppen haben weniger Rechte als Fraktionen, sie bekommen auch weniger Geld. Welche Rechte eine Gruppe hat, legt der Bundestag individuell fest. Eine Gruppe kann zum Beispiel das Recht bekommen, Gesetzentwürfe einzubringen. Und sie erhält entsprechend ihrer Größe Redezeiten in den Debatten des Bundestages.

Auch einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, haben aber übrigens Rechte. Sie können in Plenardebatten zum Beispiel Geschäftsordnungsanträge stellen oder Fragen an die Bundesregierung stellen.

Wann gab es Gruppen?

In der 12. Wahlperiode (1990 bis 1994) bildeten acht Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen eine Gruppe. Das gleiche galt für 17 Abgeordnete der Liste PDS/Linke.

In der 13. Wahlperiode (1994 bis 1998) schlossen sich 30 Abgeordnete der PDS zu einer Gruppe zusammen. In der 15. Wahlperiode (2002 bis 2005) durften dagegen zwei direkt gewählte PDS-Abgeordnete keine Gruppe bilden.