Petitionen
Schreibt eure Bitten und Beschwerden
Jasmin Nimmrich
Du hast ein Thema, das dich beschäftigt, und du möchtest, dass das Parlament sich damit befasst? Der beste Weg dafür ist, eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen. Wie das geht, erfährst du hier.

Das Grundgesetz schreibt fest, dass „jedermann“ das Recht hat, sich mit seinen Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss zu wenden. Dies schließt auch alle unter 18 mit ein! © IMAGO / Fotostand
Im Petitionsausschuss des Bundestages wird deutlich, was die Bevölkerung beschäftigt, denn hier stehen die Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger auf der Tagesordnung. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes haben alle das Recht, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Dieses Recht haben somit auch Kinder und Jugendliche!
Eine Petition einreichen kann man über das E-Petitionsportal des Bundestages. Bevor diese dort veröffentlicht wird, prüft der Petitionsausschuss, ob die Petition sich mit einem Anliegen von allgemeinem Interesse beschäftigt und den Verfahrensregeln entspricht. Wird die Petition dann auf der Internetplattform veröffentlicht, beginnt die sechswöchige Mitzeichnungsfrist, innerhalb derer andere Bürgerinnen und Bürger die Petition digital mitzeichnen, also zur Unterstützung unterschreiben, können. Für die Mitzeichnung braucht es lediglich die Angabe des eigenen Vor- und Nachnamens. Außerdem kann in einem Forum der Plattform jede Petition weitergehend diskutiert werden. Wenn die Petition dann innerhalb der Mitzeichnungsfrist das sogenannte Quorum von 30.000 Unterstützungen erreicht hat, wird die Petentin oder der Petent zur Anhörung in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses eingeladen.
Der Petitionsausschuss kann ein Anliegen auch direkt an die Bundesregierung überweisen. Dafür gibt es die zwei Möglichkeiten, bei denen eine Petition entweder „zur Berücksichtigung“ oder „zur Erwägung“ überwiesen wird. „Zur Erwägung“ bedeutet dann, dass die Bundesregierung gebeten wird, das Anliegen des Petenten noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. Eine Überweisung „zur Berücksichtigung“ bedeutet, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung bittet, dem Anliegen des Petenten zu entsprechen und die entsprechenden Gesetzgebungsmaßnahmen zu ergreifen.
Was ist der Petitionsausschuss?
Der Petitionsausschuss ist die Schnittstelle zwischen dem Bundestag und den Bürgerinnen und Bürgern. Insgesamt 26 Abgeordnete sitzen im Ausschuss und nehmen sich aller Bitten und Beschwerden an, die sie erreichen und in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Denn aufgrund des föderalistischen Prinzips der Bundesrepublik Deutschland fallen manche Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Auf dem gemeinsamen Petitionsportal des Bundes und der Länder findest du eine Übersicht aller Petitionsausschüsse samt der jeweiligen Kontaktdaten.
Laut dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024 fanden 29 Sitzungen des Ausschusses statt. In diesen wurden demnach insgesamt 607 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen und viermal hat der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt.
Es braucht mehr Petitionen
In der 21. Legislaturperiode sitzt Hülya Düber (CDU/CSU) dem Petitionsausschuss vor. Im Interview mit dem Parlamentsfernsehen spricht sie bezüglich der Entwicklung der eingehenden Petitionen von „rückläufigen Zahlen“. So sind im vergangenen Jahr 9.260 Petitionen beim Ausschuss des Deutschen Bundestag eingegangen, während es im Jahr 2022 noch 13.242 Petitionen waren. Dabei sei nur beim Petitionsverfahren des Deutschen Bundestages gewährleistet, dass Petitionen im Gesetzgebungsverfahren tatsächlich berücksichtigt würden und damit eine Wirkung erzielten, die über das bloße Herstellen von Öffentlichkeit hinausgehe, so die Vorsitzende des Petitionsausschusses. Anders als auf Sozialen Netzwerken könne man durch eine Petition so nicht nur seinen persönlichen Anliegen Luft machen, sondern manchmal auch politische Veränderungen in die Wege leiten.