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Bitten und Beschwerden So reicht ihr eine Petition ein

Wenn ihr eine Bitte oder Beschwerde habt, könnt ihr euch damit an den Bundestag wenden. Das geht über eine Petition. Was ihr dabei beachten müsst, erklären wir euch hier.

Wer eine Petition beim Deutschen Bundestages einreicht, kann sich auf eins verlassen: Man bekommt garantiert eine Antwort.© Shutterstock/Ground Picture

Im Petitionsausschuss im Bundestag spiegelt sich wider, was die Bevölkerung umtreibt. Denn an ihn können sich Bürger und Bürgerinnen mit Bitten und Beschwerden wenden. Wenn beispielsweise ein neues Gesetz verabschiedet wird, können die Menschen den Abgeordneten so rückmelden, wie sich das Gesetz im Alltag auswirkt – und warum sie damit vielleicht unzufrieden sind.

Wirbel um Elterngeld

Manchmal wird auch schon eine Petition eingericht, wenn über geplante Gesetzesänderungen berichtet wird. Vor kurzem hat zum Beispiel eine Petition Aufmerksamkeit erregt, in der es um das Thema Elterngeld ging. Anfang Juli waren Pläne der Bundesregierung bekannt geworden, die Verdienstobergrenze beim Elterngeld für Paare halbieren zu wollen. Bislang bekommen Eltern finanzielle Unterstützung des Staates, sofern sie zusammen nicht mehr als 300.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Nach diesen Plänen würden Eltern nur noch Elterngeld bekommen, solange sie gemeinsam weniger als 150.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Eine Petentin hatte umgehend eine Petition eingereicht, in der sie fordert, die Verdienstgrenze beizubehalten. 

Quorum: Mehr als 50.000 Mitzeichnungen

Die Petition hat bereits mehr als 50.000 Mitzeichnungen. Damit hat sie das sogenannte Quorum erreicht und der Petitionsausschuss berät das Anliegen in öffentlicher Sitzung.

Jeder bekommt eine Antwort

Aber auch jede andere Petition wird im Petitionsausschuss behandelt. Laut Artikel 17 des Grundgesetzes hat „jedermann“ das Recht, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Jedermann heißt tatsächlich jede und jeder – also auch Kinder und Jugendliche. Wer eine Petition einreicht, ist ein Petent. Das Wort stammt vom lateinischen „petere“ ab, was so viel wie „erstreben“, „erbitten“ oder „verlangen“ bedeutet.

Petenten bekommen auf alle Fälle eine Antwort. Auch wenn natürlich nicht immer alle Wünsche erfüllt werden können. Und selbst wenn es um ein Anliegen geht, für die der Gesetzgeber oder die Bundesebene nicht zuständig ist – weil das Anliegen zum Beispiel in den Bereich der Bundesländer fällt – gibt es eine entsprechende Antwort.

Hier könnt ihr eine Petition einreichen

Wenn ihr ein Anliegen habt, für das ihr euch einsetzen wollt, dann könnt ihr eure Petition einreichen, indem ihr auf das E-Petitionsportal des Bundestages geht. Wer sich dort aktuell umsieht, findet Petitionen mit Titeln wie „Kulturpass auch für 2004 Geborene“ oder „Erleichterung der Wiederaufnahme von Strafverfahren“. Auch mitmischen-Autor Max hat in diesem Jahr eine Petition eingereicht. Er möchte sich für mehr Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem einsetzen. Über seine Erfahrungen schreibt er hier. Übrigens können Petitionen auch auf anderen Wegen – zum Beispiel per Post – eingereicht werden.

Wie gebe ich meine Petition ab?

Und wie genau bringe ich eine Petition auf den Weg? Seit September 2005 kann man seine Bitte oder Beschwerde über das Internet einbringen – denn seitdem gibt es, nach schottischem Vorbild, sogenannte E- oder Online-Petitionen. Nach Anmeldung auf dem Portal des Deutschen Bundestages gibt es zwei Varianten: Selbst eine Petition einreichen oder eine Petition von jemand anderem mitzeichnen.

Selbst einreichen oder mitzeichnen?

1. Selbst einreichen: In maximal sieben Schritten kann man sein Anliegen dem Petitionsausschuss übermitteln. Entweder man hat ein persönliches Anliegen und teilt dies dem Petitionsausschuss via Einzelpetition direkt mit. Dieser Weg bietet sich zum Beispiel an, wenn man sich von einer Behörde falsch behandelt fühlt. Oder man verfasst eine öffentliche Petition, um etwas für viele Menschen zu erreichen. Dann werden das Anliegen und die Begründung der Petition gegebenenfalls nach Prüfung im Internet veröffentlicht. Andere können das Anliegen so als „Mitzeichner“ unterstützen.

Gewinnt ein Petent mehr als 50.000 Unterstützer, laden die Mitglieder des Ausschusses ihn in der Regel in eine öffentliche Sitzung ein. Das Parlamentsfernsehen überträgt diese Anhörung in den meisten Fällen. Per Livestream kann man sie auf bundestag.de sehen oder später in der Mediathek abrufen. 

2. Mitzeichnen: Wer selbst keine Petition einreichen, aber andere Anliegen unterstützen möchte, kann mit seinem Vor- und Nachnamen mitzeichnen. Dazu kann man ganz einfach unter der Petition auf den Button „Petition mitzeichnen“ klicken.

Wichtig: Der Bundestag kann sich nur um Anliegen kümmern, die die Gesetzgebung des Bundes betreffen. Wenn es um Angelegenheiten der Bundesländer geht, muss man sich mit seiner Petition dorthin wenden.

Petition eingereicht – und jetzt?

Was passiert mit deiner Petition, nachdem du sie abgeschickt hast? Sie landet im Petitionsausschuss. Dort gibt es Expertinnen und Experten für die verschiedenen Bereiche. Der Ausschuss prüft erst einmal, ob das Anliegen auf direktem Weg zu klären ist, beispielsweise mit einigen Telefonaten.

Ist das nicht der Fall, wird die Petition in den meisten Fällen an die Bundesregierung geschickt und diese um Stellungnahme gebeten. Allein deshalb hat jede Petition bereits in gewissem Maße Erfolg: Denn Parlament und Regierung müssen sich mit den Anliegen beschäftigen.

Petitionen und Parlamentswechsel

Übrigens laufen Petitionen auch weiter, wenn zwischenzeitlich ein neuer Bundestag gewählt wird. Denn gemäß Artikel 125 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages unterliegen Petitionen nicht der sogenannten Diskontinuität: „Am Ende der Wahlperiode des Bundestages gelten alle Vorlagen als erledigt. Dies gilt nicht für Petitionen und für Vorlagen, die keiner Beschlußfassung bedürfen.“ Das heißt also: Wer kurz vor der Bundestagswahl eine Petition einreicht, kann sich darauf verlassen, dass sich auch das neu gewählte Parlament damit befassen wird. Jeder und jede kann also jederzeit Zeit aktiv werden!

Jedes Jahr ein Bericht

Der Petitionsausschuss veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht. Darin steht etwa, wie viele Petitionen eingereicht worden sind und zu welchen Themen. Auch der Bundestag befasst sich mit dem Bericht, die Debatte dazu kannst du dir hier ansehen.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 13.242 Petitionen beim Petitionsausschuss eingereicht. Das sind 1.575 Petitionen mehr als im Vorjahr. Die Petitionen wurden insgesamt über 937.500 Mal unterzeichnet. Welche Themen den Petitionsausschuss im letzten Jahr besonders oft erreicht haben, hat uns Arite Rochlitz, die im Sekretariat des Ausschusses arbeitet, im Interview verraten.

Private Plattformen

Neben dem E-Petitionsportal des Deutschen Bundestages gibt es Organisationen und Vereine, die auf privaten Plattformen wie change.org oder openPetition zum Unterzeichnen von Petitionen aufrufen. Die Unterschriften, die hier gesammelt werden, können vom Bundestag allerdings nicht anerkannt werden. Und ob das Anliegen auch tatsächlich beim Bundestag eingeht, ist abhängig von der Person, die die Petition dort erstellt hat. Erstellt ihr eine Petition beim Portal des Bundestages, landet eure Bitte oder Beschwerde auf direktem Weg dort, wo sie bearbeitet werden kann.

Sieben öffentliche Sitzungen

2022 fanden insgesamt 27 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. Davon waren sieben öffentliche Sitzungen, in denen zwölf Themen beraten wurden. Dazu gehörten zum Beispiel die Themen „Allgemeine Corona-Impfpflicht“, die „Unterstützung der Freiheitsbewegung in Iran“ und „Gesetzliche Fristen für die verpflichtende elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Rezepten“.

Überweisung an die Bundesregierung

Der Petitionsausschuss kann ein Anliegen auch an die Bundesregierung überweisen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: „zur Berücksichtigung“ oder „zur Erwägung“ überweisen. Wird eine Petition „zur Erwägung“ überwiesen, dann wird die Bundesregierung damit gebeten, das Anliegen des Petenten noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. Eine Überweisung „zur Berücksichtigung“ bedeutet, dass der Deutschen Bundestages die Bundesregierung bittet, dem Anliegen des Petenten zu entsprechen.

2022 hat der Ausschuss der Bundesregierung 67 Petitionen zur Erwägung und 123 Petitionen zur Berücksichtigung überwiesen.

(Mira Knauf)