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Stimmzettel Wen oder was wählt man mit der Erst- und Zweitstimme?

Wer zur Bundestagswahl volljährig ist und die deutsche Staatsangehörigkeit hat, darf wählen. Aber warum hat man dabei eine Erst- und eine Zweitstimme? Und wen oder was wählt man mit diesen genau?

Ein Stimmzettel für eine Bundestagswahl auf dem ein Kugelschreiber liegt.

Wer an der Bundestagswahl teilnimmt, darf zwei Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. © IMAGO / Wolfilser

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen: die Erst- und die Zweitstimme.

Was wählt man mit der Erststimme?

Die Wahlberechtigten geben ihre Erststimme für einen Wahlkreisbewerber oder eine Wahlkreisbewerberin aus ihrem Wahlkreis ab. Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält, ist Gewinner beziehungsweise Gewinnerin dieses Wahlkreises. Durch die Wahlrechtsreform 2023 ziehen diese Wahlkreisgewinner aber nicht mehr zwingend in den Bundestag ein. Sie sind nur dann gewählt, wenn sie auch nach dem Zweitstimmenergebnis ihrer jeweiligen Partei einen Sitz erhalten. Es gibt keine Überhangs- und Ausgleichsmandate mehr.

…einmal bitte konkret

Das bedeutet: Wenn einer Partei in einem Bundesland durch die Zweitstimmen beispielsweise 28 Sitze im Bundestag zustehen, diese Partei aber 30 Wahlkreissiege erzielt, dann ziehen nur die 28 Wahlkreisgewinner mit dem höchsten Stimmenanteil in den Bundestag ein. Im umgekehrten Fall, wenn also der Partei in dem Bundesland 30 Sitze zustehen und allen erfolgreichen 28 Wahlkreisbewerbern bereits ein Sitz zugeteilt wurde, würden die verbliebenen freien Sitze nach der Landesliste vergeben. Und damit sind wir bei der Zweitstimme.

Was wählt man mit der Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme wählen die Wahlberechtigten die Landesliste einer Partei, auf der die Partei ihre Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt hat. Erhält eine Partei beispielsweise bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu. Die Zweitstimme ist also maßgebend für die Zusammensetzung des Bundestages, dessen Mitgliederzahl mit der Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2023 auf 630 Sitze festgelegt wurde.

Was bedeutet die Fünf-Prozent-Hürde?

Durch die Fünf-Prozent-Hürde ziehen nur die Parteien in den Bundestag ein, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Das soll einer Zersplitterung des Parlaments in viele kleine Gruppen entgegenwirken damit die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages sichern. Ausnahmsweise zieht eine Partei, die weniger als fünf Prozent der gesamten Zweitstimmen erhalten hat, derzeit aufgrund einer Anordnung des Bundesverfassungsgerichts auch dann in den Bundestag ein, wenn sie mindestens drei Wahlkreissiege nach Erststimmen erzielt hat.

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