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Jugendhilfe Wie kann man jungen Menschen mit Problemen besser helfen?

Eric Matt

Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundestag knapp vier Jahre lang. Nun stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten für einen Gesetzentwurf, der die Kinder- und Jugendhilfe reformieren soll. Teile der Opposition bleiben skeptisch.

Gruppe Jugendlicher in der Stadt

Es gibt junge Menschen, die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen und Gefahr laufen, abgehängt zu werden. Ihnen möchte der Bundestag helfen. © shutterstock.com/oneinchpunch

Wenn es Kindern und Jugendlichen mal so richtig schlecht geht, haben die meisten Eltern ein offenes Ohr – sie helfen, beraten und trösten. Doch nicht alle jungen Menschen haben so ein Glück. Manche haben Eltern, die psychisch krank oder alkoholabhängig sind. Andere Kinder und Jugendliche haben Probleme, da es ihnen an Geld fehlt. Einige leben beispielsweise mit einer Behinderung und brauchen Hilfe oder wieder andere sind obdachlos.

In all diesen Fällen ist es ratsam, professionelle Hilfe zu suchen – beispielsweise bei einem Sozialarbeiter, einer Ärztin, dem Jugendamt oder auch der Polizei. Eine solche Hilfe nennt sich Kinder- und Jugendhilfe. Die soll reformiert werden. Den Entwurf der Bundesregierung zum sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) debattierten und verabschiedeten kürzlich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Was ist Kinder- und Jugendhilfe genau?

Das Bundesfamilienministerium erklärt, Kinder- und Jugendhilfe sei „ein Instrument zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern.“

Gesetzlich geregelt ist die Kinder- und Jugendhilfe im achten Buch des sogenannten Sozialgesetzbuches (SGB). Das Gesetz verpflichte „die Jugendämter zur Hilfe und schafft den Rahmen für die Unterstützung von Sorgeberechtigten, Müttern sowie Vätern zum Wohle ihrer Kinder. Es soll Kindern und Jugendlichen Recht und Stimme verschaffen und Handwerkszeug sein für Fachkräfte und engagierte Menschen.“

Dabei sei es egal, „ob Sie Ihr Kind in die Kita bringen, Ihre Tochter in ein Mädchenzentrum geht, ob Ihre Freunde ein Kind in Pflege genommen oder adoptiert haben, immer haben Sie es mit der Kinder- und Jugendhilfe zu tun“, schreibt das Ministerium in einer Broschüre. Kurz gesagt: Ziemlich viele junge Menschen haben in gewisser Weise irgendwann mit der Kinder- und Jugendhilfe zu tun.

Bundesregierung: „Riesiger Erfolg“

Die Regierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, um „alle jungen Menschen stärken“ zu können. Sie möchte „gesellschaftliche Teilhabe für alle jungen Menschen“ ermöglichen. Dabei konzentriere sie sich vor allem auf „diejenigen jungen Menschen, die benachteiligt sind, die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen und die Gefahr laufen, abgehängt zu werden“.

Als Lösungen sieht die Bundesregierung unter anderem mehr Prävention vor Ort vor. Zukünftig soll es also beispielsweise „mehr ambulante Hilfen für Familien in Notsituationen“ geben. Betroffene sollen auch besser beteiligt werden, denn die „Partizipation von Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern“ sei „essentiell“.

Explizit stärken will die Bundesregierung auch Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen. So soll beispielweise der Anteil der Kosten, den junge Menschen etwa in betreuten Einrichtungen selbst tragen müssen, nur noch maximal 25 Prozent ihres Einkommens betragen, sollten sie welches erhalten, etwa, wenn sie eine Ausbildung machen. Bisher lag dieser Wert bei höchstens 75 Prozent. Von dieser Kostenbeteiligung ist ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens ausgenommen. Diese Änderung am Gesetzentwurf hatte der Familienausschuss zuletzt erwirkt.

Des Weiteren sollen Eltern einen Rechtsanspruch darauf haben, in Sachen „Beziehung zum Kind“ beraten, unterstützt oder gefördert zu werden. Rechtsanspruch heißt, dass Eltern Hilfe bekommen müssen, falls sie diese einfordern. Die Bundesregierung möchte außerdem, dass „die spezifischen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen noch stärker zum Tragen kommen“. Allgemein verbessern möchte die Regierung auch die Zusammenarbeit innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. So sollen beispielsweise Lehrerinnen, Ärzte, die Polizei oder auch das Jugendgericht untereinander besser vernetzt werden.

Die Parlamentarische Staatssekretarin im Familienministerium Caren Marks (SPD) erklärte, man wolle „mit dieser komplexen Reform Kinder, Jugendliche und Familien in unserem Land spürbar und auch langfristig“ stärken. Das Gesetz eröffne neue Chancen und Perspektiven. Marks beendete ihre Rede: „Das ist wirklich ein riesiger Erfolg, über den wir uns gemeinsam freuen können.“

AfD: „Geben sie diesen jungen Leuten die Luft zum Atmen“

Auch wenn es einige positive Aspekte gebe, könne man „in der Summe bilanzieren, dass sie sich noch stärker auf den Inhalt, statt auf einen schönen Namen des Gesetzes hätten konzentrieren sollen“, so der AfD-Abgeordnete Johannes Huber. Es entstehe der Eindruck, dass die Regierung, wenn sie ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe als „Aufpasser“ beistelle, lediglich eine „gefilterte Meinung hören“ wolle. Außerdem würden Vertrauenspersonen von Kindern und Jugendlichen womöglich „Missstände eher decken als aufdecken“.

Es sei zwar richtig, die Kosten der Eigenbeteiligung in betreuten Einrichtungen zu senken. Huber würde diese jedoch komplett abschaffen: „Verabschieden sie sich von dieser Sondersteuer und geben sie diesen jungen Leuten die Luft zum Atmen.“

CDU/CSU: „Es geht um zehntausende Kinder“

Marcus Weinberg von der CDU/CSU-Fraktion lobte den Entwurf der Regierung als „ein tolles, ein wichtiges Gesetz“. Auch wenn die Kinder- und Jugendhilfe nicht allzu sehr im Fokus der Öffentlichkeit stünde, gehe es „um Tausende, um Zehntausende von Kindern, von Jugendlichen, von Familien, die benachteiligt sind“. Es sei „unsere Aufgabe, sich um diese Kinder zu kümmern, ihnen Chancengerechtigkeit zu geben, gesellschaftliche Teilhabe“.

Nach 30 Jahren sei es nun gelungen, das Gesetz zu reformieren, was „ein großer Erfolg“ sei. In Beratungen der kommenden Jahre sei es außerdem wichtig, sich insbesondere um „das Thema Straßenkinder und Obdachlosigkeit“ zu kümmern.

FDP: „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“

Der FDP-Abgeordnete Daniel Föst kritisierte, dass die Debatte im Plenarsaal über das neue Gesetz nur 30 Minuten dauere. „Jetzt wird das hier durchgepeitscht. Das wird dem Thema nicht gerecht. Es zeigt wieder mal, wie CDU/CSU und SPD die Debatten im Bundestag wertschätzen“, so Föst.

In dem Gesetzentwurf sei zwar vieles inhaltlich gut, „aber gut reicht manchmal einfach nicht aus“. Bis zu einer erneuten Gesetzesreform dauere es “Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte“, weshalb die FDP dafür werbe, „dass wir es statt gut exzellent machen“. So müsse sich die Politik beispielsweise fragen, ob sie in der Praxis tatsächlich das erreiche, was sie in der Theorie anstrebe. Föst erklärte: „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.“

Linke: „Was sie vorschlagen, bringt weniger Kinderschutz“

Den Reformbedarf in der Kinder- und Jugendhilfe sowie überlastete Jugendämter sprach Norbert Müller von der Fraktion Die Linke an: „Wir haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis an die Belastungsgrenze arbeiten, die häufig für 100, 150 oder mehr Familien zuständig sind“, erklärte der Abgeordnete. Diesen Herausforderungen aber werde der Gesetzentwurf nicht gerecht.

Müller sagte: „Sie feiern sich für einen gestärkten Kinderschutz. Ich teile das ausdrücklich nicht. Kinderschutz basiert auf Vertrauen und Kooperation.“ Teile des Gesetzentwurfs aber würden das Gegenteil bewirken. „Was sie hier vorschlagen, bringt nicht mehr Kinderschutz, es bringt weniger Kinderschutz“, so Müller.

Grüne: „Politik mit angezogener Handbremse“

„In diesem Gesetz ist meines Erachtens die Zielrichtung gut, vieles überfällig und deshalb werden wir Grüne diesem Gesetzentwurf zustimmen“, sagte Ekin Deligöz, Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. So seien beispielsweise die neuen Vorgaben zu Beratung, Beteiligung, Prävention oder Inklusion besonders gelungen. Zur Erklärung: Prävention bedeutet Vorbeugung, Verhütung. Inklusion bedeutet das Mit-einbezogen-Sein, die gleichberechtigte Teilhabe und auch die gemeinsame Erziehung beeinträchtigter und nicht beeinträchtigter Kinder in Kindergärten und Schulen.

Jedoch gebe es ebenfalls „unzureichende Punkte, die hier auch mal benannt werden“ müssten. Laut Deligöz glaube die Bundesregierung selbst nicht, „dass das, was Sie hier vorlegen, der große Aufbruch ist“. Für eine bessere Kinder- und Jugendhilfe seien die Weichen zwar gestellt, die wirkliche Arbeit aber beginne erst noch. Deligöz kritisierte: „Sie machen hier Politik mit angezogener Handbremse.“

SPD: „Nach der Reform ist vor der Reform“

„Heute ist es endlich so weit. Wir beschließen eine Reform, die die gesamte Legislaturperiode vorbereitet und beraten wurde“, begann die SPD-Abgeordnete Ulrike Bahr ihre Rede. Sie bedankte sich bei allen Akteuren, die dies möglich gemacht hätten. Besonders am Herzen liegen Bahr beispielsweise Verbesserungen für Kinder mit psychisch erkrankten Eltern.

Außerdem ermögliche die Senkung der Eigenbeteiligung für betreute Einrichtungen den jungen Menschen „künftig den Aufbau eines kleinen finanziellen Polsters“. Die „Hilfen aus einer Hand“ für Kinder mit und ohne Behinderung seien ein „klarer Handlungsauftrag und ein Versprechen“. Bahr erklärte aber ebenfalls, dass „nach der Reform vor der Reform“ sei und es weiterhin viel zu regeln gebe.

Die Bundestagsabgeordneten stimmten auch über Vorlagen der Opposition aus den Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke ab, die jedoch alle abgelehnt wurden. Diese Vorlagen sowie die komplette Debatte findet ihr wie immer auf bundestag.de, ihr könnt die Aussprache hier im Video anschauen.

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autor Eric Matt
Mitmischen-Autor

Eric Matt

... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.

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