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Lobbyregister

Mit welchen Unternehmen spricht der Bundeskanzler? Bei welchen Abgeordneten gehen Auto-Lobbyisten ein und aus? Welcher Minister trifft sich besonders oft mit Interessenvertretern aus der Landwirtschaft? Welche Parteien lassen sich vor allem von Nichtregierungsorganisationen beraten? Ganz allgemein gefragt: Welche Interessenvertreter beeinflussen unsere Politik und Gesetzgebung?

Antworten auf diese Fragen gibt seit dem 1. Januar 2022 das Lobbyregister.

Auf einer eigens dafür errichteten Internetseite über die Lobbykontakte der Politikerinnen und Politiker kann sich jeder darüber informieren.

Was ist Lobbyismus?

Der Begriff „Lobbyismus“ stammt ursprünglich aus dem Englischen. Abgeleitet ist Lobbyismus vom Wort „Lobby“ – die Vorhalle. Und so kann man sich Lobbyismus auch bildlich vorstellen: Politiker treffen in einer Lobby auf Interessenvertreter und besprechen mit ihnen politische Themen und anstehende Gesetze. Ein deutsches Synonym für Lobbyismus ist Interessenvertretung.

Lobbyismus kann sich auf so ziemlich jedes Anliegen beziehen. So umfasst Lobbyismus wirtschaftliche und unternehmerische Interessen, aber auch die Interessen von Verbänden, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen – oder von bestimmten Gruppen wie etwa Mietern, Klimaschützern, Senioren oder Menschenrechtsaktivisten.

Lobbyisten sind schon immer ein wichtiger Teil der demokratischen Willensbildung, da sie eine Menge Expertenwissen haben, auf die Politiker oft zurückgreifen müssen, wenn sie Entscheidungen fällen.

Warum ein Lobbyregister?

Lobbyisten wird immer wieder vorgeworfen, übermäßig oder gar unrechtmäßig Einfluss auf die Politik zu nehmen. Kritiker bemängeln, dass manche Einzelinteressen beispielsweise nur einem Industriezweig oder einer Personengruppe, nicht aber dem Gemeinwohl nützen würden. Das Lobbyregister soll jedem ermöglichen zu überprüfen, ob das tatsächlich so ist. Es legt transparent offen, welche Interessenvertreter mit Politikerinnen und Politikern im Kontakt stehen. Alle Interessenvertreter, die gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung auftreten und dabei „im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken“, müssen sich darin eintragen.

Was ist das Lobbyregister?

Das Lobbyregister listet alle Unternehmen, Verbände, Organisationen, Netzwerke und Privatpersonen auf, die Kontakte zu Abgeordneten haben.

Neben einer Stichwortsuche gibt es auf der Seite auch aktuelle Übersichten, welche Arten von Organisationen und welche Interessenbereiche (zum Beispiel Wirtschaft, Umwelt, Energie, Wissenschaft, Verkehr) am stärksten vertreten sind.

Mit Hilfe kleiner Infografiken erfasst man die wichtigsten Zahlen leicht auf einen Blick.

Verhaltenskodex für Lobbyisten

Alle gelisteten Lobbyisten sind nun zudem verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten.

Sie verpflichten sich damit zu Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität im Umgang mit Abgeordneten und Vertretern der Regierung. Integrität heißt, dass jemand unbestechlich, zuverlässig und vertrauenswürdig ist.

Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden im Lobbyregister veröffentlicht.

Wie kam es zum Lobbyregistergesetz?

Schon seit 1972 gab es im Bundestag eine Lobbyliste. Darin konnten sich Interessenvertreter freiwillig eintragen – mussten es aber eben nicht tun. Diese Liste enthielt 2.238 Einträge, als sie 2022 vom Lobbyregister abgelöst wurde.

An der Freiwilligkeit der Lobbyliste gab es lange Kritik, die immer lauter wurde. Jahrelang diskutierte die Politik deshalb über die Einführung eines Lobbyregisters, bevor das Lobbyregistergesetz im März 2021 verabschiedetet wurde.

Das Gesetz verpflichtete alle Interessenvertreter, sich bis zum 1. März 2022 im Lobbyregister zu registrieren und Angaben zu ihrer Tätigkeit, ihrem Interessenbereich, ihren Auftraggebern und zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung zu machen.

Wer sich nicht einträgt oder Eingaben unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit und muss mit bis zu 50.000 Euro Strafe rechnen.