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Sitzungswoche vom 12. bis zum 16. Oktober 2026

Diese Woche im Bundestag

12. Oktober 2026

In dieser Sitzungswoche entscheiden die Abgeordneten unter anderem über die Verlängerung von zwei Bundeswehreinsätzen und die Einführung einer Frühstartrente. Außerdem wird über die deutsche Kolonialgeschichte, die dreißigste BAföG-Novelle und über eine Reform der Pflegeversicherung beraten werden.

Vier Einzelbilder sind durch gelbe Linien voneinander getrennt. Oben links steht eine Frau an einem Rednerpult mit der Aufschrift 'Deutscher Bundestag', daneben ein Mann im Anzug am selben Pult. Oben rechts steht eine bronzefarbene Statue einer Person mit Hut vor blühenden Bäumen. Unten links liegt ein Smartphone mit der geöffneten App 'd-you' auf einer Tastatur. Unten rechts stehen mehrere Rollatoren und Rollstühle in einem Innenraum.

Neben der Befragung der Bundesregierung geht es in dieser Woche im Deutschen Bundestag außerdem um die deutsche Kolonialgeschichte, die Einfürhung eines EUID-Wallets und eine Reform der Pflegeversicherung. © picture alliance/dpa | Michael Brandt; picture alliance/dpa | Michael Brandt; picture alliance / imageBROKER | Udo Rein; IMAGO / SOPA Images; picture alliance / ZB | Arno Burgi

Ausschüsse

Neben den Debatten im Plenum finden über die ganze Sitzungswoche hinweg auch die Ausschusssitzungen statt. Die Sitzungen können hier live verfolgt werden.

  • Montag, 12. Oktober 2026, 12 bis 14 Uhr: Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses

  • Montag, 12. Oktober 2026, 14 Uhr: Anhörung zu „Bildungssystem und die junge Generation“ der Enquete-Kommission Corona

  • Mittwoch, 14. Oktober 2026, 17.30 bis 18.30 Uhr: Sitzung zum „Bericht der Bundesregierung zu möglichen suchtfördernden Designs sozialer Medien und deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche und Gespräch mit Meta Platforms, Inc. zu den Konsequenzen des gerichtlichen Vergleichs in den USA“ des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung

Regierungserklärung zum Europäischen Rat

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 14. Oktober, mit einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU) zum Europäischen Rat, der am 15. und 16. Oktober tagt. Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der EU-Kommission werden an diesen Tagen unter anderem über die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten beraten. Außerdem wird sich der Rat mit dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum von 2028 bis 2034 befassen. 

Befragung der Bundesregierung

In dieser Sitzungswoche stellen sich die Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Für die Befragung am 14. Oktober sind 90 Minuten angesetzt. 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz 

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wird am Mittwoch, 14. Oktober, im Plenum behandelt. Mit dem Gesetzesentwurf plant die Bundesregierung, die höherqualifizierende Berufsbildung und damit die erfolgreiche Fachkräftegewinnung zu stärken. 

Dafür sieht der Entwurf unter anderem eine Anhebung des maximalen Gesamtbetrags der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bisher 15.000 auf 18.000 Euro vor. Außerdem sollen die Kosten für die Teilnahme an geförderten Fortbildungsmaßnahmen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter gesenkt werden. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf vor, den Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen von 150 auf 160 Euro pro Monat je Kind zu erhöhen.

Anerkennung der Völkermorde an den OvaHerero und Nama

Am Mittwoch, 14. Oktober, steht auch die deutsche Kolonialgeschichte auf der Tagesordnung des Plenums. In einer 30-minütigen Aussprache werden der Antrag der Fraktion Die Linke „Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit“ sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Deutsch-namibische Versöhnung vorantreiben – Kolonialgeschichte aufarbeiten, Zukunft partnerschaftlich gestalten“ debattiert.

Bundesausbildungsförderungsgesetz

Die dreißigste BAföG-Novelle wird am Donnerstag, 15. Oktober, in erster Lesung beraten. In dem Gesetzentwurf schlägt die Bundesregierung vor, die Bedarfssätze für Studierende in zwei Schritten anzuheben: zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler sollen ebenfalls entsprechend steigen. Außerdem sollen die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge angepasst werden, sodass das BAföG die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtigt.

In Sachen Wohnkostenpauschale soll für Studierende, die außerhalb des Elternhauses wohnen, der Zuschlag zum Sommersemester 2027 um rund 16 Prozent von 380 auf 440 Euro steigen. Gleichzeitig soll die Wohnkostenpauschale für im Elternhaus wohnende Studierende auf 41 Euro gesenkt und in einem zweiten Schritt vollständig abgeschafft werden. Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld soll dem Gesetzentwurf zufolge in ähnlichem Umfang wie beim BAföG erfolgen.

Um die Antragstellung zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren, sollen Anträge künftig ausschließlich über das digitale Antragsportal „BAföG Digital“ gestellt werden.

Digitale Identitätengesetz

Am Donnerstag, 15. Oktober, entscheidet der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften.“ Mit diesem auch als Digitales Identitätengesetz bezeichneten Gesetzentwurf will die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland schaffen.

Durch das EUDI-Wallet soll es Bürgerinnen und Bürgern ab Januar 2027 möglich werden, ihre Identität per Smartphone nachzuweisen und digitale Dokumente zu speichern, zu verwalten und bei öffentlichen und privaten Diensten zu verwenden. In ihrem Entwurf betont die Bundesregierung, dass die Nutzung freiwillig bleiben solle und dass bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel nicht ersetzt würden.

Bundeswehreinsätze

Am Donnerstag, 15. Oktober, entscheiden die Abgeordneten über die Verlängerung zweier Bundeswehreinsätze. Die Bundesregierung sieht in ihrem Antrag vor, dass die Bundeswehr sich weiterhin an der EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES zur Abwehr von Angriffen der Huthi-Milizen auf die Schifffahrt im Roten Meer beteiligen soll. Das tut sie bereits seit dem 23. Februar 2024. In einem weiteren Antrag wird die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS) beantragt. An diesem Einsatz ist die Bundeswehr seit 2005 beteiligt.

Reform der Pflegeversicherung

Über die Anträge der AfD-Fraktion „Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten“ und „Pflegeversicherung strukturell reformieren – Pflege finanzieren, nicht Familien belasten“  berät der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober.

Das Hauptanliegen des ersten Antrags ist, die Pflege zukunftssicher zu gestalten. Die Akademisierung in der Pflege sowie die Einführung der generalisierten Pflegeausbildung seien dem Antrag zufolge Fehlentwicklungen, die zu korrigieren seien. Gefordert wird, zu den getrennten Berufsausbildungen in Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zurückzukehren und das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem zu stärken.

In ihrem zweiten Antrag fordert die Fraktion, die Beitragssätze der sozialen Pflegepflichtversicherung in ihrer aktuellen Höhe festzuschreiben und umfassend Bürokratie abzubauen. Beispielsweise dadurch, dass die Kranken- und die Pflegeversicherung organisatorisch zusammengeführt werden.

Einführung einer Frühstartrente

Am letzten Tag dieser Sitzungswoche, dem 16. Oktober, entscheidet der Deutsche Bundestag über die Einführung der von der Bundesregierung geplanten Frühstartrente.

Durch die Frühstartrente soll die Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen. Dafür sollen Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren monatlich zehn Euro vom Staat erhalten. Pro Kind ist dem Gesetzentwurf zufolge dafür der Abschluss eines Altersvorsorgedepot-Vertrags notwendig. Mit der Erreichung der Volljährigkeit soll demnach ein „nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge“ möglich werden. Sollten die Eltern für ihre Kinder keinen Vertrag abschließen, werden nach den Regierungsplänen pro Monat und Kind zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt angelegt, wofür zum 1. Januar 2028 ein Sondervermögen „Frühstartrente“ eingerichtet werden soll. Die Auszahlung des angelegten Geldes soll erst bei Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein.


Das waren einige Themen dieser Sitzungswoche. Über den aktuellen Stand halten wir euch weiter auf dem Laufenden. Die Tagesordnung des Bundestages findet ihr wie gewohnt auf bundestag.de. Dort sind auch weitere Dokumente verlinkt sowie Änderungen in den Abläufen vermerkt.

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