Zum Inhalt springen

Bundeswehr

Aktuelle Auslandseinsätze

11. Juni 2026

Wo auf der Welt ist die Bundeswehr aktuell mit welchem Auftrag im Einsatz?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei ihrem Engagement außerhalb Deutschlands unterscheidet die Bundeswehr zwischen Auslandseinsätzen und anerkannten Missionen.

  • Der Bundestag muss Auslandseinsätzen zustimmen. Da anerkannte Missionen keine Einsätze bewaffneter Streitkräfte sind, muss darüber nicht im Bundestag abgestimmt werden.

  • Wenn bewaffnete Einsätze der Bundeswehr in Ländern von NATO-Partnern stattfinden, müssen diese ebenfalls nicht vom Parlament bewilligt werden.

Soldatinnen und Soldaten laufen über einen Militärflugplatz.

Aktuell finden auf drei Kontinenten Auslandseinsätze der Bundeswehr statt. Dabei sind etwa 2.000 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. © picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Worum geht's?

Hier gibt es einen Überblick, wo auf der Welt die Bundeswehr aktuell mit welchem Auftrag im Einsatz ist.

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehört unter anderem das internationale Krisenmanagement. Welche Aufgaben die Bundeswehr darüber hinaus hat, erfahrt ihr hier.

Internationales Krisenmanagement: Auslandseinsätze und anerkannte Missionen

Bei ihrem Engagement außerhalb Deutschlands unterscheidet die Bundeswehr zwischen Auslandseinsätzen und anerkannten Missionen.

Bei Auslandseinsätzen soll im Einsatzgebiet ein sicheres Umfeld geschaffen und erhalten werden. Diese Einsätze werden meist von den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union geleitet. Bevor die Bundeswehr sich an solchen bewaffneten Einsätzen im Ausland beteiligen kann, muss der Bundestag dem zustimmen.

Anerkannte Missionen sind keine Einsätze bewaffneter Streitkräfte im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, sodass über diese nicht im Bundestag abgestimmt werden muss. Der Bundestag muss einen Einsatz nicht genehmigen, wenn es sich um einen humanitären Einsatz handelt, bei dem nicht zu erwarten ist, dass die Soldatinnen und Soldaten in Kampfhandlungen verwickelt werden. Wenn bewaffnete Einsätze der Bundeswehr in Ländern von NATO-Partnern stattfinden, müssen diese ebenfalls nicht vom Parlament bewilligt werden.

Am 22. Juli 1994 stimmte der Deutsche Bundestag zum ersten Mal über einen bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr ab. Damals ging es um die Durchsetzung von Sanktionen gegen Jugoslawien und die Überwachung des Flugverbots über Bosnien-Herzegowina. Somit begann für die Bundeswehr nach dem Ende des Kalten Krieges eine neue Ära als „Armee im Einsatz“.

Aktuelle Auslandseinsätze der Bundeswehr

KFOR im Kosovo
aktuelles Mandat vom Bundestag erteilt am 11.06.2026, unbefristet

erstes Mandat: 12.06.1999

Auftrag: sicheres Umfeld für den Aufbau einer zivilen Friedensordnung schaffen und erhalten sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung garantieren

maximale Anzahl Soldatinnen und Soldaten: 400
EUFOR Althea in Bosnien und Herzegowina
aktuelles Mandat vom Bundestag erteilt am 11.06.2026, Mandatsende am 30.06.2027

erstes Mandat: 08.07.2022

Auftrag: Bosnien und Herzegowina bei Aufrechterhaltung eines sicheren Umfeldes und der Einhaltung des Dayton-Abkommens unterstützen, Ausbildung der bosnischen Streitkräfte koordinieren

maximale Anzahl Soldatinnen und Soldaten: 50
UNMISS im Südsudan
aktuelles Mandat vom Bundestag erteilt am 16.10.2025, Mandatsende 31.10.2026

erstes Mandat: 08.07.2011

Auftrag: Friedenssicherung, Wahrung der Menschenrechte

maximale Anzahl Soldatinnen und Soldaten: 50
UNIFIL im Libanon
aktuelles Mandat vom Bundestag erteilt am 25.06.2026, Mandatsende 30.06.2027

erstes Mandat: 20.09.2006

Auftrag: Überwachung der Seegrenzen des Libanon, Ausbildung von libanesischen Soldatinnen und Soldaten

maximale Anzahl Soldatinnen und Soldaten: 300
MINURSO in der Westsahara
aktuelles Mandat vom Bundestag erteilt am 16.10.2013, unbefristet

erstes Mandat 16.10.2013

Auftrag: Überwachung des Waffenstillstands zwischen Marokko und der Frente Polisario (militärische und politische Organisation in der Westsahara)

maximale Anzahl Soldatinnen und Soldaten: 4
EUNAVFOR MED Irini im Mittelmeer
aktuelles Mandat vom Bundestag erteilt am 13.11.2025, Mandatsende 30.11.2026

erstes Mandat 07.05.2020

Auftrag: Seeraumüberwachung und -aufklärung, Unterstützung des Friedensprozesses in Libyen, Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen

maximale Anzahl Soldatinnen und Soldaten: 300
NATO Mission Iraq (NMI)/Counter Daesh/Capacity Building Iraq in Jordanien und im Irak
aktuelles Mandat vom Bundestag erteilt am 29.01.2026, Mandatsende 31.01.2027

erstes Mandat: 04.12.2015

Auftrag: Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS)

maximale Anzahl Soldatinnen und Soldaten: 500
EUNAVFOR Aspides im Roten Meer
aktuelles Mandat vom Bundestag erteilt am 16.10.2025, Mandatsende 31.10.2026

erstes Mandat: 23.02.2024

Auftrag: Durchsetzung der Sicherheit des Seeverkehrs im Roten Meer und Schutz der Freiheit der internationalen Seefahrt

maximale Anzahl Soldatinnen und Soldaten: 700
Sea Guardian im Mittelmeer
aktuelles Mandat vom Bundestag erteilt am 13.11.2025, Mandatsende 30.11.2026

erstes Mandat: 29.09.2016

Auftrag: zur Sicherheit im Mittelmeer und zur Stärkung der Südflanke der NATO beitragen, frühzeitige Erkennung von krisenhaften Entwicklungen im Mittelmeerraum und von maritimem Terrorismus

maximale Anzahl Soldatinnen und Soldaten: 550

Fragen & Antworten

Gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetz muss die Bundesregierung vor einem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland einen Antrag an den Bundestag stellen. Nur bei Gefahr im Verzug oder wenn Menschen aus besonderen Gefahrenlagen gerettet werden müssen, reicht eine nachträgliche Zustimmung des Bundestages aus. Das Parlament kann den Antrag der Bundesregierung entweder im Ganzen annehmen oder ablehnen. Änderungen am Antrag kann es jedoch nicht vornehmen. Das Parlament kann seine Zustimmung zu einem Einsatz jederzeit widerrufen.

Bei Gefahr im Verzug gibt es eine Ausnahme: Duldet ein Einsatz keinen Aufschub, kann er zunächst ohne vorherige Zustimmung des Bundestages beginnen. Die Bundesregierung muss das Parlament aber informieren und die Zustimmung unverzüglich nachträglich beantragen. Lehnt der Bundestag den Antrag ab, muss der Einsatz beendet werden.

Die Bundesregierung muss den Bundestag regelmäßig über den Verlauf der Auslandseinsätze und die Entwicklung in den jeweiligen Einsatzgebieten informieren. So kann das Parlament die Situation auch nach seiner Zustimmung weiter verfolgen und kontrollieren.

Weitere Themen