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Zustimmungslösung "Kein Recht auf ein fremdes Organ"

Eric Matt

Nur wer das ausdrücklich möchte, wird zum Organspender – so sieht es die Zustimmungslösung vor. Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen hat den Gesetzentwurf mit ins Leben gerufen.

Portrait Kirsten Kappert-Gonther

„Menschen müssen gut informiert sein, um sich dann aktiv entscheiden zu können.“ Kirsten Kappert-Gonther zum Thema Organspende. © DBT/Thomas Trutschel

Besitzen Sie einen Organspende-Ausweis?

Ja, schon im Alter von 18 Jahren habe ich mich dazu entschieden, im Fall der Fälle Organspenderin zu werden.

Im Moment wird viel und kontrovers über das Thema Organspende diskutiert. Warum?

Es gibt viele Menschen, die dringend auf eine Niere, ein Herz oder etwa eine Lunge warten. Wir haben aber in Deutschland nicht genügend Organe, die zur Verfügung stehen. Deshalb muss sich etwas ändern. Das sehen viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages so, unabhängig davon, welche Lösung sie für die richtige halten.

Zwei Ansätze stehen im Raum: die Zustimmungs- oder die Widerspruchslösung. Sie setzen sich für die Zustimmungslösung ein, gemeinsam mit Abgeordneten auch von anderen Fraktionen. Wie würde die genau aussehen?

Unser Gesetzentwurf für eine freie Entscheidung sieht vor, dass ein Mensch sich aktiv entscheidet, ob er oder sie nach seinem Tod Organe spenden möchte oder nicht. Für diese Entscheidung braucht man Informationen und ausreichend Zeit, um sich mit diesen komplizierten und zum Teil auch beängstigenden Fragen auseinanderzusetzen. Unser Vorschlag steht im Gegensatz zur Widerspruchslösung. Dort wird Schweigen automatisch als Zustimmung gewertet. Das darf bei einer so zutiefst persönlichen Frage nicht sein.

Wie wollen Sie denn erreichen, dass sich mehr Menschen für das Spenden entscheiden?

Die entscheidende Stellschraube dafür liegt in den Strukturen – und nicht darin, ob die Zustimmungs- oder die Widerspruchslösung gilt.

Was genau meinen Sie damit?

Entscheidend ist, dass mögliche Organspenderinnen und -spender nach ihrem Tod als solche erkannt und gemeldet werden. Dafür braucht es beispielsweise in den Kliniken genügend und gut ausgebildetes Personal, Transplantationsbeauftragte, die sich wirklich auf ihre Aufgabe konzentrieren können, und ein verständliches Online-Register zur Registrierung.

Strukturen und Vertrauen steigern die Organspenderate. Vertrauen setzt gute Aufklärung voraus. Zum Beispiel sollten Hausärzte alle zwei Jahre bei Bedarf mit ihren Patienten über das Thema sprechen. Und wer einen Personalausweis beantragt oder verlängert, soll gebeten werden sich mit dem Thema zu befassen.

Klar ist, dass es immer auch Menschen geben wird, die sich mit diesen komplexen Fragen nicht auseinandersetzen können, da sie psychisch krank sind, in einer Lebenskrise stecken oder ganz andere Probleme haben. Es ist das Selbstbestimmungsrecht eines freien Menschen, sich mit diesen letzten Fragen auch nicht zu beschäftigen. Diese dürfen dann nicht automatisch zu Spendern erklärt werden.

Für Sie steht das Recht auf Selbstbestimmung über dem Recht auf Leben?

Das Recht auf Selbstbestimmung muss immer gelten. Und es kann kein Recht auf ein fremdes Organ geben. Wir müssen aber politisch alles dafür tun, dass möglichst viele Menschen, die auf ein Organ warten, auch eins bekommen.

Das Gesetz zur Strukturverbesserung ist am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten, es muss nun umgesetzt werden. Das Gesetz für eine freie Entscheidung wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Drittens müssen wir das Thema Organspende stärker in der medizinischen und pflegerischen Ausbildung verankern. Dieser Dreiklang – verbesserte Strukturen, gut ausgebildetes Personal und mehr Informationen – wird zu mehr Spenderorganen führen.

Einer der Initiatoren der Widerspruchslösung ist der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Sie beide sind Mediziner. Wie kann es sein, dass Ihre Ansichten zum Thema Organspende so verschieden sind?

Alle Ärztinnen und Ärzte wollen ihren Patienten am besten helfen. Ich bin davon überzeugt, dass der Schlüssel für eine höhere Organspenderate in den Strukturen und dem Vertrauen der Bevölkerung liegt. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die Widerspruchsregelung die Organspenderate erhöht. Menschen müssen gut informiert sein, um sich dann aktiv entscheiden zu können. In der Ärzteschaft gibt es unterschiedliche Meinungen bei diesem Thema. Das gilt auch für den Kollegen Lauterbach und mich.

Wie schätzen Sie die Lage im Bundestag ein: Wird zukünftig die Zustimmungs- oder die Widerspruchslösung in Deutschland gelten?

Ich vermute ein knappes Ergebnis, aber ich gehe, gerade auch noch der intensiven Sachverständigenanhörung im Bundestag davon aus, dass unser Gesetzentwurf eine Mehrheit finden wird.

Über Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), 52, hat als Ärztin eine eigene Praxis für Psychotherapie. Seit 2017 ist sie Abgeordnete im Deutschen Bundestag und stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Gesundheits-, Religions- und Kulturpolitik. Mehr könnt ihr auf ihrem Profil auf bundestag.de erfahren.

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autor Eric Matt
mitmischen-Autor

Eric Matt

... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.

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