Zum Inhalt springen

Erklärvideo Wie funktioniert die Wahl zum Deutschen Bundestag?

Erststimme, Zweitstimme, Fünf-Prozent-Hürde: In unserem Scribble-Video erfahrt ihr Schritt für Schritt, wie die Bundestagswahl abläuft.

© mitmischen.de

Im Deutschen Bundestag in Berlin arbeiten Politikerinnen und Politiker, die Bundestagsabgeordneten. Sie treffen wichtige Entscheidungen für unser Land. So wählen sie zum Beispiel die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Sie ändern bestehende Gesetze oder verabschieden neue Gesetze. Sie entscheiden, wofür die Bundesregierung Geld ausgeben darf und wieviel genau. Und sie kontrollieren die Bundesregierung.

Doch wer bestimmt, welche Politiker im Bundestag sitzen?

Das entscheiden die Deutschen bei der Bundestagswahl. Alle vier Jahr können die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben. Die gewählten Volksvertreter bilden dann das Parlament. Im Grundgesetz steht, dass die Abgeordneten in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden.

Was bedeutet das genau?

Fangen wir mit dem Stichwort „allgemein“ an: „Allgemein“ ist die Wahl, weil alle Deutschen wählen dürfen – und zwar unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Religion, Beruf oder politischer Überzeugung. Allerdings müssen sie zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein.

„Unmittelbar“ sind die Wahlen, weil die Abgeordneten direkt und ohne zwischengeschaltete Wahlmänner oder Wahlfrauen von den Bürgern bestimmt werden.

„Frei“ ist die Wahl, weil es verboten ist, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wahlentscheidung zu beeinflussen oder unter Druck zu setzen. Die Wähler sollen sich frei ihre Meinung bilden und zu einer Entscheidung kommen.

Die Wahl ist "gleich", weil jede Stimme gleich viel zählt.

„Geheim“ ist die Wahl, weil sichergestellt ist, dass die Wählerinnen und Wähler den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen können. Die Bürgerinnen und Bürger stimmen in Wahlkabinen ab, die von außen nicht einsehbar sind. Und die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet in die Wahlurnen geworfen, sodass niemand erkennen kann, wer was angekreuzt hat.

Fünf Wörter sind hier also besonders wichtig, fassen wir noch einmal zusammen: Die Abgeordneten des Bundestages werden in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt.

Wie läuft die Bundestagswahl genau ab?

Alle Wahlberechtigten erhalten einige Wochen vor der Abstimmung eine Wahlbenachrichtigung. Sie haben die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen oder am Wahltag in ein Wahllokal zu gehen.

Die Wahlberechtigten können zwei Stimmen abgeben: die Erststimme und die Zweitstimme. Bei der Erststimme stehen Personen zur Auswahl. Es sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem Wahlkreis gegeneinander antreten. Viele von ihnen sind Mitglied einer Partei. Schließlich besagt das Grundgesetz, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Die Parteimitgliedschaft der Kandidaten ist aber kein Muss. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, erhält auf jeden Fall einen Sitz im Bundestag. Hier spricht man von einem Direktmandat.

Bei der Zweitstimme stehen Parteien zur Auswahl. Die Zweitstimmen entscheiden, wie viel Prozent der Sitze eine Partei im Bundestag insgesamt hat. Vor der Wahl veröffentlichen die Parteien Listen für jedes Bundesland mit Namen von Politikerinnen und Politikern, die sie in den Bundestag entsenden möchten. Diese kommen dann neben den direkt gewählten Kandidaten ins Parlament. Dies geschieht aber nur dann, wenn die Partei die Fünf-Prozent-Hürde schafft.

Fünf-Prozent-Hürde – was ist das?

Nicht jede Partei, die auf dem Wahlzettel zur Auswahl steht, schafft es in den Bundestag. Eine Partei muss bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, um im Parlament vertreten zu sein. Soweit, so klar.

Jetzt gehen wir noch etwas in die Tiefe und erklären einige besondere Regeln: Kandidaten, die ihren Wahlkreis gewinnen – also durch die Erststimme –, kommen immer ins Parlament, auch unabhängig von der Fünf-Prozent-Klausel. Doch ihre Partei bekommt dadurch normalerweise keine weiteren Sitze im Bundestag. Dabei gibt es eine Ausnahme: wenn mindestens drei Kandidaten einer Partei ein Direktmandat gewinnen. Dann wird auch das Zweitstimmenergebnis der Partei bei der Sitzvergabe berücksichtigt – auch wenn es unter fünf Prozent liegt. Und dann gibt es noch die Überhang- und die Ausgleichsmandate.

Was sind das für Mandate?

Beginnen wir mit den Überhangmandaten. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag entsenden darf, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen.

Damit die anderen Parteien dadurch nicht benachteiligt werden, gibt es die sogenannten Ausgleichsmandate. An dieser Stelle ist das Wahlrecht etwas kompliziert. Fakt aber ist: Durch die Überhang- und Ausgleichsmandate hat der Bundestag mehr als die eigentlich vorgesehenen 598 Sitze.

Wie viele Sitze es auch immer sein mögen: Spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl tritt der Bundestag zusammen. Dann beginnen die Abgeordneten mit ihrer parlamentarischen Arbeit.

Mehr Informationen zur Bundestagswahl und zum Parlament findet ihr auf mitmischen.de – dem Jugendportal des Deutschen Bundestages.

Mehr zum Thema