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Parlament Was machen Abgeordnete?

Auf den blauen Stühlen im Plenarsaal des Bundestages sitzen, durch das Volk gewählte, Politikerinnen und Politiker. Sie bestimmen während einer Legislaturperiode von vier Jahren die Politik in unserem Land. Wie machen sie das? Was sind eigentlich die Aufgaben der Abgeordneten?

Grafik mit drei Sitzreihen à vier Figuren, über deren Köpfe Sprechblasen mit Haken und Kreuzen sind

Abgeordnete entscheiden, bestimmen, kontrollieren und regeln. Und vieles mehr. © DBT

Auf bundestag.de findet man eine interaktive Grafik zur Sitzverteilung im Deutschen Bundestag. Die Grafik kann man nach Alter, Geschlecht und Fraktion filtern lassen. Zudem sieht man beim Mouse-over über einen der Punkte gleich das Gesicht zur Person und gelangt beim Klick auf die Biografie des Abgeordneten. Wie viele vor allem junge und weibliche Abgeordnete im Parlament sitzen, haben wir auf mitmischen.de bereits in den Blick genommen:

Heute stellen wir euch die vier grundlegenden Aufgaben der Abgeordneten vor.

Die Aufgaben des Bundestages

Diese vier Aufgaben sind das A und O für die parlamentarische Arbeit:

  1. Die Abgeordneten ändern bestehende oder beschließen neue Gesetze.

  2. Die Abgeordneten kontrollieren die Bundesregierung.

  3. Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

  4. Die Abgeordneten bestimmen, wofür die Bundesregierung wie viel Geld ausgeben darf.

Gesetze machen oder ändern

Neben der Bundesregierung oder dem Bundesrat, also dem deutschen Verfassungsorgan aus Vertretern der 16 Bundesländer, können auch Abgeordnete Vorschläge für neue Gesetze oder Gesetzesänderungen machen. Dafür müssen mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder eine Fraktion einen Gesetzentwurf einbringen.

In drei Lesungen werden Gesetzentwürfe dann beraten. Nach der ersten Lesung wandert ein Entwurf an den zuständigen Ausschuss – also zum Beispiel an den Umweltausschuss bei Umweltthemen oder an den Finanzausschuss bei Steuerthemen. Entwürfe werden in diesem Prozess oft geändert, bevor über sie nach der dritten Lesung abgestimmt wird: Wer ist dafür, wer dagegen?

Die Bundesregierung kontrollieren

Die Abgeordneten haben verschiedene Mittel, um der Regierung „auf die Pelle zu rücken“: Denn je mehr sie über die Arbeit der Regierung wissen, desto besser können sie Einfluss nehmen.

Ein Mittel der Kontrolle ist die sogenannte Regierungsbefragung, bei der die Parlamentarier Regierungsmitgliedern eine Stunde lang Fragen stellen. Ein anderes Mittel ist die sogenannte Fragestunde, die in jeder Sitzungswoche stattfindet. Auch hier kann jeder Abgeordnete pro Sitzungswoche zwei Fragen an Mitglieder der Regierung stellen.

Andere Wege der Kontrolle sind Große und Kleine Anfragen: Das sind oft lange Listen mit vielen Fragen zu speziellen Themen. Die Regierung hat die Pflicht, alle Fragen zu beantworten. Die Abgeordneten können außerdem bis zu vier Mal im Monat schriftliche Fragen stellen. Für die Antworten hat die Regierung nur eine Woche Zeit.

Auch die Ausschüsse, in denen die Abgeordneten sitzen, kontrollieren die Regierung: so zum Beispiel die Untersuchungsausschüsse, in denen mögliche Fehler der Regierung untersucht werden.

Den Bundeskanzler wählen

Diese Aufgabe legt das Volk in die Hände der Abgeordneten. Das heißt, die Deutschen wählen ihren Regierungschef nicht direkt und nicht selbst, sondern sie wählen die Abgeordneten, die dann in einem weiteren Schritt über die Spitze der Bundesregierung bestimmen.

Zunächst schlägt der Bundespräsident eine Person vor. Meistens ist das der Kanzlerkandidat der Partei, die bei der Bundestagswahl die meisten Stimmen bekommen hat. In einer geheimen Wahl stimmen die Abgeordneten dann für oder gegen diese Person. Ein Kanzler braucht mehr als die Hälfte aller Stimmen der Abgeordneten. Mehr zur Kanzlerwahl erfahrt ihr in diesem Video:

Wie funktioniert die Kanzlerwahl?

© DBT/mitmischen.de

Den Bundeshaushalt bestimmen

Der Bundeshaushalt ist ein Plan, in dem steht, wie viel Geld die Bundesregierung in einem Jahr für was genau ausgeben will. Geld fließt zum Beispiel in Universitäten, in den Straßenbau, ins Gesundheitswesen, zur Polizei, in die Kinder- und Elterngeld-Kasse, in die Kultur und vieles mehr. Der Haushaltsplan ist rund 3.000 Seiten stark und in einen Gesamtplan und mehrere Einzelpläne – für jedes Ministerium einen – gegliedert.

Er wird bis ins kleinste Detail von den Abgeordneten diskutiert, eine ganze Woche lang, ein Ressort nach dem anderen. Diese Woche ist in der Regel die erste Sitzungswoche des Parlaments nach der Sommerpause und heißt Haushaltswoche. Am Ende wird der Bundeshaushalt als Gesetz beschlossen.

Wollt ihr noch mehr über die Arbeit der Abgeordneten wissen – über ihre Arbeitsgruppen, ihre Wahlkreise, ihr persönliches Gewissen und ihre Wahl? Dann schaut euch das folgende Video an:

Was machen die Bundestagsabgeordneten?

© DBT/mitmischen.de

(loh)

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