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Fraktion Ich hör' immer Fraktion!?

Fraktion – dieser Begriff fällt praktisch überall, wenn es um den Bundestag geht. Doch was ist das eigentlich? Wie kommen Fraktionen zustande und was können sie ausrichten?

Wenn sich mindestens fünf Prozent der Abgeordneten im Bundestag zusammenschließen, um gemeinsame politische Ziele zu verfolgen, dann nennt man diese Gruppe aus Abgeordneten Fraktion. Der Begriff steht auch außerhalb des Bundestages für eine Gruppe von Menschen, die einer größeren Gemeinschaft angehören – ganz nach dem lateinischen Wort, von dem der Begriff abstammt: „fractio“ bedeutet „Bruchteil“.

Fraktion ist nicht gleich Partei

Ganz wichtig: Fraktionen sind nicht identisch mit den Parteien. Allerdings spielen Parteien meistens eine große Rolle bei der Fraktionsbildung.

Um eine Fraktion bilden zu können, müssen fünf Prozent der Abgeordneten entweder derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Bundesland im Wettbewerb zueinander stehen. Klingt kompliziert? Dann muss ein Beispiel her: Im Bundestag bilden die CDU und die CSU eine gemeinsame Fraktion namens CDU/CSU. Da die CSU nur in Bayern zur Wahl steht – wo es wiederum keine CDU gibt –, bringen sie diese wichtige Voraussetzung für eine Fraktionsbildung mit.

Die Schwesterparteien verfolgen ähnliche politische Ziele. Grundlage der politischen Arbeit dieser Fraktion im Bundestag sind die Grundsatzprogramme von CDU und CSU, das gemeinsame Regierungsprogramm, ihre Vereinbarung über die Fraktionsgemeinschaft (Fraktionsvertrag) sowie die sogenannte Arbeitsordnung der Fraktion.

Und was macht eine Fraktion?

Fraktionen haben viel Macht. Ein Gesetzentwurf kann zum Beispiel nur von einer Fraktion oder von einer Zahl von Abgeordneten in Fraktionsstärke – also mindestens fünf Prozent aller Bundestagsmitglieder – eingebracht werden.

Gleiches gilt etwa für Anträge und für bestimmte Fragerechte, die nur Fraktionen zustehen. Außerdem haben sie das sogenannte Zitierrecht: Damit können sie etwa einen Minister in eine Beratung des Bundestages oder in eine Ausschusssitzung herbeizitieren.

Und: Fraktionen sind berechtigt, Rechte des Bundestages und eigene Rechte, die das Grundgesetz einräumt, vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen.

Auch für die interne Organisation der Arbeit im Bundestag sind Fraktionen relevant: Fraktionen bestimmen, wer wir lange innerhalb der Debattenzeit reden darf.

In jeder Sitzungswoche treffen sich die Abgeordneten einer Fraktion zur gemeinsamen Fraktionssitzung in Berlin. Hier erörtern sie zum Beispiel die politische Lage, beschließen Gesetzentwürfe oder stellen die Rednerliste für die Debatten im Bundestag auf.

Fraktionen aktuell

Im aktuellen 20. Deutschen Bundestag gab es bis zur Auflösung der Fraktion Die Linke am 6. Dezember sechs Fraktionen: die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und eben Die Linke. Die Fraktionen erhalten aus dem Haushalt des Bundestages Zuschüsse für ihre Arbeit, wodurch sie vor allem Mitarbeiter beschäftigen können.

Sie alle erhalten aus dem Haushalt des Bundestages Zuschüsse für ihre Arbeit, wodurch sie vor allem Mitarbeiter beschäftigen können.

Wandel ist möglich

Parlamentarier können ihre Fraktionsmitgliedschaft übrigens jederzeit kündigen oder umgekehrt von der Fraktion ausgeschlossen werden. Auch Fraktionen müssen nicht für die Ewigkeit bestehen, nicht einmal für die Zeit einer Legislaturperiode: Die Fraktionsstärken, also die Abgeordnetenanzahl, können sich ändern. Dafür kommen ganz unterschiedliche Gründe in Frage:

  • Einzelne Abgeordnete wechseln die Fraktion.

  • Fraktionen fusionieren oder einzelne Gruppen spalten sich ab.

  • Mandate werden aberkannt oder freiwillig aufgegeben und können nicht neu besetzt werden.

Es geht auch ohne

Übrigens muss ein Abgeordneter im Bundestag keiner Fraktion angehören. Es gibt auch fraktionslose Parlamentarier, deren Rechte allerdings deutlich begrenzt sind. Daran sieht man die Bedeutung von Fraktionen in unserem parlamentarischen System.

Fraktionslose Abgeordnete können zwar Geschäftsordnungsanträge stellen und Fragen zur schriftlichen oder mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Aber sie dürfen nur in einem Ausschuss als beratende Mitglieder tätig werden und nicht abstimmen. Außerdem ist ihr Rederecht im Plenum zeitlich begrenzt.

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