44. Parlamentarisches Patenschafts-Programm
Als Junior-Botschafter in die USA
Für ein Jahr an einer High School oder am College in den USA? Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige können sich für das Parlamentarische Patenschafts-Programm bewerben. Alles, was ihr dazu wissen müsst, erfahrt ihr hier.
Wer kann sich bewerben?
PPP für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben, können sich auf das PPP-Stipendium bewerben. Solltest du keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, musst du dich mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend auskennen, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können.
Zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) musst du mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sein; und darfst deine Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen haben. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung, denn die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Mehr Informationen gibt es hier.
PPP für junge Berufstätige
Wer schon mit der Schule fertig ist und bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat oder kurz vor dem Ende steht, kann sich ebenfalls für ein Auslandsjahr bewerben. Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) höchstens 24 Jahre alt sein. Für junge Berufstätige gehört zum PPP der Besuch eines Community Colleges oder einer vergleichbaren Bildungsstätte in den USA sowie ein Praktikum bei einer amerikanischen Firma. Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Bundestages oder hier.
Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.
Der Bewerbungsprozess
Für Schülerinnen und Schüler
Die Bewerbungsfrist beginnt am Montag, dem 4. Mai 2026, und endet am Freitag, dem 11. September 2026.
Deine Bewerbung muss spätestens am Stichtag über das Online-Formular eingegangen sein.
Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über dieses Online-Portal oder mit dem offiziellen Formular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Formulare, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.
Nach Einsendung der Bewerbung erhältst du die vollständigen Bewerbungsunterlagen von der Austauschorganisation, sofern du aufgrund deiner Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllst. Die Unterlagen musst du dann vollständig ausgefüllt und bis spätestens zur von der Organisation gesetzten Frist an diese zurücksenden. Der Ansprechpartner für deine persönlichen Rückfragen zu deiner Bewerbung ist in dieser Phase die für dich zuständige Austauschorganisation.
Für junge Berufstätige
Die Bewerbungsfrist für das PPP beginnt im Mai 2026.
Die Bewerbung kann während der Bewerbungsphase hier ausgefüllt oder per Post an die Cultural Vistas gGmbH gesendet werden. Auch für die postalische Bewerbung ist das offizielle Formular zu nutzen. Der Bundestag hat Cultural Vistas gGmbH mit der Betreuung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Organisation der Stipendien für die jungen Berufstätigen beauftragt. Die Bewerbung muss bis zum angegebenen Stichtag bei Cultural Vistas gGmbH eingegangen sein. Insofern ihr die Teilnahmebedingungen erfüllt, erhaltet ihr von Cultural Vistas gGmbH die vollständigen Bewerbungsunterlagen, welche fristgerecht und vollständig ausgefüllt zurückgesendet werden müssen.