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Bundeshaushalt 2024 Vom Entwurf zum Beschluss

Bundestag.de / Volker Müller

Mit dem Tag der Ein- und Ausblicke am Sonntag, 3. September 2023, endet die parlamentarische Sommerpause im Bundestag. In der ersten Sitzungswoche wird dann ab dem 5. September über den Entwurf des Bundeshaushalts debattiert. Wie der Entwurf entsteht und welche Stationen er bis zum Beschluss zurücklegt, lest ihr hier.

Nach Artikel 110 Grundgesetz hat der Deutsche Bundestag das Budgetrecht und legt den Haushaltsplan fest, in dem sämtliche Ausgaben des Bundes offengelegt werden müssen. © picture alliance/Zoonar | Oliver Boehmer

In der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause geht es im Bundestag traditionell eine Woche lang um den Haushaltsplan des Bundes für das kommende Jahr. Der Entwurf für 2024 wird in diesem Jahr vom 5. bis 8. September 2023 in erster Lesung beraten.

Christian Lindner bringt den Entwurf ein

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat dem Bundestag seinen Entwurf für das Haushaltsgesetz 2024 und den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2023 bis 2027 in der Sommerpause vorgelegt, nachdem das Bundeskabinett beide Vorlagen am 5. Juli 2023 beschlossen hatte. Zum Auftakt der Haushaltsberatungen wird Lindner das Zahlenwerk am Dienstag, 5. September, ab 10 Uhr in einer sogenannten Einbringungsrede im Plenum des Bundestages vorstellen.

Bis Freitag, 8. September, wird der Entwurf des Haushaltsgesetzes mit seinem Anhang, den insgesamt 25 Einzelplänen, erstmals beraten. Die 25 Einzelpläne setzen sich zusammen aus den sogenannten Etats. Jedes Ministerium verfügt über einen Etat, außerdem bspw. das Bundeskanzleramt, der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht, der Bundesrechnungshof, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit...

Generalaussprache zur Regierungspolitik

Die Etats werden jeweils in verschiedenen Debatten beraten. Heraus sticht in der Regel die sogenannte Generalaussprache zum Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, die am Mittwoch, 6. September, stattfinden wird. In der vierstündigen Aussprache kommen neben dem Kanzler auch die Fraktionsspitzen zu Wort. Der vom Ausgabenansatz her relativ bescheidene Kanzleretat, der Einzelplan 04 des Haushalts, bietet dabei Gelegenheit, sich intensiv mit der Politik der Bundesregierung auseinanderzusetzen.

Die Generalaussprache dient der Standortbestimmung der Bundespolitik und der Kritik am Kurs der Bundesregierung. Sie hebt sich daher von Debatten des politischen Tagesgeschäfts ab und zählt zu den parlamentarischen Höhepunkten im Jahresverlauf.

Haushaltsberatungen in den Ausschüssen

Im Anschluss an die viertägige erste Lesung des Haushalts im September wird das Haushaltsgesetz zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die jeweiligen Fachausschüsse beraten die Etatansätze „ihrer“ Ministerien. Nach Paragraf 95 der Geschäftsordnung des Bundestages können sie dem Haushaltsausschuss gutachtliche Stellungnahmen zuleiten.

Erfahrungsgemäß nimmt der Haushaltsausschuss in den Herbstwochen Änderungen an einzelnen Etatansätzen des Finanzministers vor. An der einen Stelle wird der Rotstift angesetzt, an der anderen werden Mittel aufgestockt.

Verteilungskampf um knappe Mittel

Die Fachausschüsse neigen dazu, „ihre“ Ministerien im Verteilungskampf um die knappen Mittel zu unterstützen. In der grundsätzlichen Annahme, dass „mehr“ besser ist als „weniger“, unterscheiden sich Koalition und Opposition dabei kaum. Der Haushaltsausschuss hingegen muss den Gesamtetat im Auge behalten und die Ausgabenwünsche der Ressorts austarieren. Die Schuldenregel in Artikel 115 des Grundgesetzes, aber auch die Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie des sogenannten Fiskalvertrags (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion) sind dabei die Leitplanken.

Die 45 Mitglieder des Haushaltsausschusses unter ihrem Vorsitzenden, dem hessischen CDU-Abgeordneten Helge Braun, entscheiden letztlich darüber, welche Etatwünsche sich durchsetzen und welche nicht berücksichtigt werden können. Empfiehlt der Haushaltsausschuss Änderungen am Haushaltsgesetz oder an einem der 25 Einzelpläne, legt er dem Bundestag dazu jeweils eine sogenannte Beschlussempfehlung vor.

Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss

Schlusspunkt der Beratungen im Haushaltsausschuss ist die sogenannte Bereinigungssitzung - dieses Jahr am Donnerstag, 16. November. In dieser Sitzung, die meist bis weit nach Mitternacht dauert, werden die letzten und strittigsten Fragen geklärt. Ebenfalls erörtert werden die Stellungnahme des Bundesrates mitsamt Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die gutachtlichen Stellungnahmen der Fachausschüsse. Am Ende der Sitzung wird die vom Haushaltsausschuss empfohlene Endfassung des Haushalts 2024 festgezurrt.

Allein zu den Ergebnissen dieser einen Sitzung gibt es eine weitere „ergänzende“ Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses. Sie kann durchaus Änderungen an Einzelplänen beinhalten, zu denen der Ausschuss bereits zuvor eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte. Um alle parlamentarischen Änderungen an einem Einzeletat zu überblicken, müssen neben dem Regierungsentwurf also unter Umständen zwei Beschlussempfehlungen beachtet werden.

Zweite Lesung im November

Zu Beginn der zweiten Beratung im Plenum liegen dem Parlament neben dem Ursprungsentwurf der Regierung mehrere Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor, darüber hinaus Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktionen. Die viertägigen Beratungen beginnen am Dienstag, 28. November. Auch in dieser zweiten Haushaltswoche gibt es mittwochs eine vierstündige Generalaussprache zum Kanzleretat.

Im Übrigen werden wieder jeweils eineinhalb Stunden lang die Einzelpläne in gegebenenfalls geänderter Fassung erneut debattiert und im Anschluss abgestimmt. Der traditionell größte Einzeletat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird dabei genauso lange erörtert wie der Etat des Justizministeriums mit den traditionell niedrigsten Ausgaben.

Während die kleinsten Etats des Bundespräsidenten, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesrechnungshofs, des Datenschutzbeauftragten und des Unabhängigen Kontrollrats meist unstrittig sind und einstimmig gebilligt werden, lautet das Abstimmungsverhalten bei den übrigen Einzelplänen und auch bei der Schlussabstimmung in der Regel Koalition gegen Opposition.

Dritte Beratung und namentliche Schlussabstimmung

Am letzten Tag des Haushaltsmarathons, das ist in diesem Jahr Freitag, 1. Dezember 2023, stimmt der Bundestag nach einer sogenannten Schlussrunden-Debatte in dritter Lesung namentlich über das Haushaltsgesetz in der Fassung aller vorliegenden Beschlussempfehlungen ab.

Damit ist der Haushalt beschlossen und kann im kommenden Jahr umgesetzt werden. Zugleich gilt: Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt, und in Ministerien und Behörden beginnt nach Maßgabe der mittelfristigen Finanzplanung die Arbeit am nächsten Etat, der bis zur Jahresmitte aufgestellt und abgestimmt sein muss, um im Bundeskabinett beschlossen und wiederum dem Bundestag zugeleitet werden zu können.

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