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Haushalt 2022 Diese Woche geht‘s um Geld

Brücken, Panzer, Corona-Hilfen: Wofür darf der Bund dieses Jahr wie viel Geld ausgeben? Darum geht's diese Woche im Bundestag. Finanzminister Christian Lindner (FDP) macht einen Vorschlag, der von den Abgeordneten diskutiert wird – hitzige Debatten stehen bevor.

Finanzminister Christian Lindner auf der Regierungsbank im Plenarsaal

Er ist der Mann mit dem Geld: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). © picture alliance/Geisler-Fotopress/Sebastian Gabsch/Geisler-Fotopre

457,6 Milliarden Euro – so viel Geld will die Bundesregierung dieses Jahr ausgeben. So steht es im Entwurf für den Bundeshaushalt 2022, den die Abgeordneten diese Woche ausführlich debattieren werden.

Im Haushaltsausschuss erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) letzte Woche, Ziel des Entwurfs sei es, in diesen unsicheren Zeiten zum einen für Stabilität zu sorgen, zum anderen aber auch handlungsfähig zu bleiben.

Und wofür soll Geld ausgegeben werden? Schwerpunkte setzt Lindner in den Bereichen Bildung, Digitalisierung und Verkehr sowie bei der sogenannten wirtschaftlichen Transformation. Diese bedeutet das Vorhaben der Regierungskoalition, die Wirtschaft so umzugestalten, dass sie nachhaltig funktioniert. Zur Erklärung: Eine nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß künftige Generationen ihre Bedürfnisse nicht befriedigen können. Oder anders ausgedrückt: Hier und heute sollen Menschen mit den Ressourcen haushalten und die Erde für zukünftige Generationen bewahren.

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Extra-Geld für die Bundeswehr

Außerdem soll es ein sogenanntes Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr geben. Das hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schon in der Sondersitzung des Bundestages zum Krieg in der Ukraine am 27. Februar angekündigt. Der Krieg habe deutlich gemacht, so Scholz in der Sondersitzung, dass Deutschland Geld in die Hand nehmen müsse, um eine „leistungsstarke, hochmoderne Bundeswehr“ aufzubauen.

Neue Schulden

Der Haushaltsentwurf sieht vor, dass der Bund genauso viel Geld einnehmen wie ausgeben soll. Bei den Einnahmen werden Lücken mit neuen Krediten in Höhe von 99,7 Milliarden Euro gefüllt. So viel Schulden soll der Bund also aufnehmen, um die Ausgaben in 2022 decken zu können.

Eigentlich darf der Bund nur in sehr geringem Umfang Schulden machen, das ist durch die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz festgehalten. In „außergewöhnlichen Notsituationen“ gilt das allerdings nicht. In den letzten beiden Jahren galt die Corona-Pandemie als eine solche Notsituation. Und auch für dieses Jahr will die Bundesregierung die Notsituation noch einmal feststellen.

Der längerfristige Plan der Bundesregierung sieht vor, dass die Schuldenobergrenze ab 2023 nicht mehr überschritten wird.

Dieses Jahr ist alles etwas anders

Vielleicht fragt ihr euch, warum über die Ausgaben für 2022 erst Ende März dieses Jahres diskutiert wird. In der Regel wird der erste Haushaltsentwurf schon im Sommer des Vorjahres besprochen, im Herbst wird das Haushaltsgesetz dann beschlossen und tritt am 1. Januar in Kraft.

In Bundestagswahljahren sieht das Verfahren aber etwas anders aus. Klar: Die neue Bundesregierung will natürlich nicht die Haushaltsvorschläge der alten übernehmen, sondern eigene Ideen entwickeln. Es ist deshalb üblich, dass der Haushalt in dem Jahr nach einer Bundestagswahl erst später verabschiedet wird. Wie viel später, das hängt davon ab, wie schnell die neue Regierung sich bildet.

… und 2021 und 2020 war auch schon alles etwas anders

Auch in den letzten beiden Jahren verlief nicht alles routinemäßig in der Haushaltsplanung. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Bund viel höhere Ausgaben als erwartet. Er wollte zum einen Schutzmasken, Corona-Tests und Impfdosen kaufen sowie Wirtschaftshilfen leisten. Zum anderen konnten viele Unternehmen weniger Steuern zahlen, weil sie weniger Einnahmen hatten als sonst.

Deshalb gab es sowohl 2020 als auch 2021 einen sogenannten Nachtragshaushalt. Von der ursprünglichen Planung wurde also wegen der außergewöhnlichen Situation abgewichen.

Ist-Zustand: „vorläufige Haushaltsführung“

Im Grundgesetz steht, dass die Bundesregierung die notwendigen Ausgaben tätigen darf, wenn der Haushalt ausnahmsweise nicht rechtzeitig verabschiedet werden kann. Man spricht dann von einer „vorläufigen Haushaltsführung“.

Für die gelten allerdings strenge Regeln. Die Bundesregierung darf nur Geld ausgeben, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten, gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen, rechtlich begründete Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen oder um Bauten, Beschaffungen oder sonstige Leistungen fortzusetzen.

Erst wenn das neue Haushaltsgesetz verabschiedet ist, kann es also richtig losgehen. Allerdings sieht es jetzt schon danach aus, als ob auch hier noch Änderungen folgen: Der Finanzminister hat im Haushaltsausschuss schon angekündigt, dass die Bundesregierung an einem Ergänzungshaushalt arbeitet, der die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine berücksichtigen soll.

(jk)

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