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Parlamentarische Geschäftsführer

Ein Parlamentsalltag ohne sie? Undenkbar! Jede Fraktion hat mindestens einen Parlamentarischen Geschäftsführer, der die alltäglichen Abläufe zwischen Parlament und Fraktion regelt. Ach ja: Nebenbei sind die Parlamentarischen Geschäftsführer natürlich auch selbst gewählte Abgeordnete. Sie sitzen im Plenum meist in der ersten Reihe, bereiten die Plenarsitzungen vor, planen im Kontakt mit den anderen Fraktionen und im Ältestenrat die Tagesordnungen, sorgen für Geschlossenheit ihrer Fraktion und halten die Abgeordneten ihrer Fraktionen bei wichtigen Abstimmungen zusammen.

Innerhalb der Fraktion koordinieren sie die Gremien und wirken bei der Besetzung der Fraktions- und Parlamentsausschüsse mit. Die Parlamentarischen Geschäftsführer gelten daher als „Manager des Parlaments“ und arbeiten in enger Abstimmung mit dem Fraktionsvorsitzenden. Als Mittler ihrer Fraktion zu Bundesregierung, Bundesrat, Partei und Verbänden spielen sie außerdem eine bedeutende politische Rolle.