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Religionsfreiheit Soll es dafür im Bund einen Posten geben?

Eric Matt

In vielen Ländern werden Menschen wegen ihres Glaubens verfolgt. Deshalb hat die letzte Regierung einen Bundesbeauftragten für Religionsfreiheit eingesetzt. Die Unionsfraktion möchte, dass das Amt bleibt.

Junge Frau demonstriert vor dem Brandenburger Tor, mit einem Schild, dass die Symbole des Christentums, des Judentums und des Islams sowie den Schriftzug 'Coexist' zeigt

Das friedliche Nebeneinander verschiedener Religionen, wofür die junge Frau in Berlin demonstriert, das ist in vielen Ländern nur ein Traum. © picture alliance/dpa/Kay Nietfeld

In Deutschland darf jeder glauben, was er will. So steht es in Artikel vier Absatz eins unseres Grundgesetzes: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Ähnliches gilt durch internationale Verträge auf der ganzen Welt. Theoretisch. Tatsächlich werden aber noch immer Millionen Menschen weltweit aus religiösen Gründen benachteiligt und verfolgt.

Um dem entgegenzuwirken, führte die letzte Bundesregierung 2018 das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit ein. Der CDU-Politiker Markus Grübel hatte es seitdem inne. Nach der Bundestagswahl lief seine Amtszeit ab.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte kürzlich einen Antrag, in dem sie fordert, einen neuen Beauftragten oder eine Beauftragte einzusetzen. Die meisten Fraktionen stimmten dem Vorhaben in der Bundestagsdebatte zu – Kritik am Antrag gab es dennoch.

CDU/CSU: „Menschenrecht auf Religionsfreiheit schützen“

Die CDU/CSU-Fraktion erklärt, dass „Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein zentrales Menschenrecht ist“. Daher möchte sie das Amt des Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit wieder besetzen. Dies sei nötig, da sich weltweit 84 Prozent der Menschen einer Religion zugehörig fühlten. Davon lebten jedoch drei von vier Menschen in Staaten, in denen es keine echte Religionsfreiheit gebe. Vor allem Frauen würden dabei immer wieder Opfer „motivierter massiver Diskriminierung und brutaler Gewalt“.

Gäbe es das Amt in Zukunft nicht mehr, würde das „den aggressiven fundamentalistischen Kräften einen größeren Spielraum eröffnen und damit eine weitere Gefährdung von Menschenrechten, Freiheit und Frieden bedeuten“. Außerdem fordert die Unionsfraktion ein solches Amt auch auf EU-Ebene und weitere Initiativen, „um das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit zu schützen“.

Was macht der Beauftragte der Bundesregierung genau?

Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit gab es seit April 2018. Der erste Amtsinhaber war Markus Grübel (CDU). Er unterstand dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Drei Hauptaufgaben hat der Beauftragte: Erstens überwacht er in verschiedenen Staaten weltweit, ob und wie die Religionsfreiheit eingehalten wird. Zweitens versucht er, den internationalen Dialog zu fördern und reist daher in viele Länder. Und drittens erstellt er alle zwei Jahre einen Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit. Der Bericht aus dem Jahre 2020 umfasste über 300 Seiten. Dabei beschäftigte er sich zum Beispiel mit der Bestrafung von Gotteslästerung oder dem Verbot zu konvertieren, also die Religion zu wechseln. Hier könnt ihr den Bericht lesen.

Was sagten die anderen Fraktionen zum Unionsantrag?

SPD: „Viele setzen Hoffnung in dieses Amt“

„Menschenrechte sind unteilbar, universell und unveräußerlich. Sie gelten in Deutschland, sie gelten in der Welt, und wir wollen alles dafür tun, um ihnen Geltung zu verschaffen“, sagte der SPD-Abgeordnete Frank Schwabe. Er erklärte, das Amt des Beauftragten für Religionsfreiheit müsse erhalten bleiben, denn es gebe „viele Menschen auf der Welt, die Hoffnung in dieses Amt setzen“.

Bei der Religionsfreiheit gehe es nicht darum, zu „definieren, wie Religion ausgeübt werden soll, sondern darum, Menschen die Freiheit zu geben, ihren Glauben entsprechend auszuüben“. Für viele sei dies aber nicht möglich: In 52 Staaten weltweit sei die Religionsfreiheit eingeschränkt. Schwabe betonte: „Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Es darf aber nicht in künstlichen Gegensatz zu anderen Menschenrechten gesetzt werden.“

AfD: „Ampel wird zur Todesampel“

Der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun meinte, „dass die Religionsfreiheit in der deutschen Politik keine Lobby hat, außer der AfD“. So habe die Union 16 Jahre lang Christenverfolgung kleingeredet und den Begriff sogar vermieden. „Nur wir von der AfD prangern die Christenverfolgung offen an“, erklärte der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD. Von der neuen Außenministerin Annalena Baerbock (Die Grünen) erwarte er nichts: „Grüne, feministische Außenpolitik bedeutet High fives mit islamistischen Massenmördern, Delegationsreise mit Kopftüchern, Unterwerfung der Frau unter den politischen Islam.“ Laut Braun werde Religionsfreiheit durch Kommunisten und Islamisten eingeschränkt, nicht aber durch „alte weiße Männer“. Er beendete seine Rede mit den Worten: „Christen werden verfolgt, abgeschlachtet, gerade auch an Weihnachten. Die neue Ampel-Koalition wird für 300 Millionen verfolgte Christen zur Todesampel – unmittelbar vor Weihnachten.“

Grüne: „Klare Kante“

„Wenn die Freiheit zum Glauben angetastet wird, dann wird auch die Würde des Menschen angetastet. Deshalb müssen wir, ganz egal, ob christlich, atheistisch, jüdisch oder muslimisch, für Religionsfreiheit weltweit einstehen“, erklärte Max Lucks von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einigen Ländern gebe es einen „systematischen Einsatz von Vergewaltigung als Kriegswaffe, Sklaverei und Folter“. Dies sei nicht nur ein Angriff auf die Religionsfreiheit, sondern auf alle Menschenrechte.

Jedoch müsse man auch in Deutschland dafür sorgen, dass Juden mit Kippa und Musliminnen mit Kopftuch ohne Angst auf die Straße könnten. Lucks erklärte, dass „Religionsfreiheit keine Grenzen kennen“ dürfe. Der Unionsantrag jedoch sei verkürzt und werde „der weltweiten Lage nicht gerecht“. Lucks forderte „klare Kante“, einen erleichterten Visa-Zugang und ein weltweites Engagement für Religionsfreiheit.

Linke: „Es geht um Demokratie“

Petra Pau von der Fraktion Die Linke erklärte: „Jede und jeder hat das Recht, einer Religion zu folgen oder eben auch keiner. Das gehört zur Selbstbestimmung und darf nicht vorgeschrieben werden. Es geht nicht nur um Glauben, sondern zugleich um Demokratie.“ Daher unterstütze sie den Unionsantrag, das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit fortzuführen.

Auch wenn die Religionsfreiheit sowohl im Grundgesetz als auch in internationalen Verträgen verankert sei, sehe die „Praxis weltweit vielfach anders aus, und das ist nicht hinnehmbar“. Doch auch hierzulande gebe es einen „grassierenden Antisemitismus“. Daher müsse man versuchen, „der internationalen Dimension als auch unserer nationalen Dimension zu entsprechen“, so die Linken-Abgeordnete.

FDP: „Menschenrechtspolitik fängt zu Hause an“

„Derzeit gibt es in mindestens 70 Staaten Blasphemie-Gesetze, in circa 40 Staaten ist mindestens eine religiöse Gruppe verboten“, zeigte sich die FDP-Abgeordnete Renata Alt besorgt. Zur Erklärung: Blasphemie bedeutet Gotteslästerung. Die Pandemie sei teilweise ein „willkommener Vorwand“, um Religionsfreiheit einzuschränken. Oft gehe dies auch mit eingeschränkter Meinungs- und Pressefreiheit einher. Daher brauche man „einen verstärkten Einsatz für alle Menschenrechte ohne Ausnahme“.

Im Unionsantrag gehe es allerdings nicht wirklich um Religionsfreiheit, sondern um den „symbolischen Stellenwert“ des Amtes. Alt kritisierte, dass der Antrag vor allem Christen thematisiere, obwohl „kleinere Religionsgemeinschaften überproportional unter Verfolgung“ litten. Sie sprach sich für eine „wertebasierte Außenpolitik“ sowie gegen Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus in Deutschland aus. Alt erklärte: „Eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik fängt zu Hause an.“

Zur weiteren Beratung wurde der Unionsantrag an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Die komplette Debatte könnt ihr auf bundestag.de nachlesen oder hier im Video anschauen:

Zur Person

Portraitfoto von mitmischen-Autor Eric Matt
Mitmischen-Autor

Eric Matt

... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.

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