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Bundestagswahl-Regeln Gesetze für's Herz

Für die Wahl zum Deutschen Bundestag gibt es jede Menge Regeln und Vorschriften. Wir geben euch einen Überblick und verraten, was das mit einem Herz zu tun hat.

Jugendliche im Plenarsaal

Viele junge Leute werden bei der nächsten Bundestagswahl Erstwähler sein. Insgesamt sind etwa 60 Millionen Menschen wahlberechtigt. © Deutscher Bundestag

Das Herz steht für die Liebe. Doch es symbolisiert auch Leben, Vitalität und Gesundheit. Das Herz pumpt Blut durch den Körper und versorgt ihn mit den notwendigen Stoffen. Das Herz unserer Demokratie ist der Deutsche Bundestag.

Er wird direkt vom Volk gewählt und ist damit einzigartig unter den fünf Verfassungsorganen. Für die Wahl gibt es viele Regeln und Vorschriften. Einige stehen im Grundgesetz, dem wichtigsten Gesetz der Bundesrepublik, das auch Verfassung genannt wird. Außerdem gibt es das Bundeswahlgesetz (BWG). Wir stellen euch vor, was darin Wichtiges geschrieben steht.

Ein zentraler Satz zur Bundestagswahl steht in Artikel 38 des Grundgesetzes. Er enthält die fünf Wahlrechtsgrundsätze und lautet: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Damit ist das Fundament demokratischer Wahlen gelegt. Aber was bedeutet das konkret?

Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim

Allgemein heißt, dass alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands wählen dürfen und auch selbst gewählt werden können. Geschlecht, Einkommen, Religion, Beruf oder politische Überzeugung spielen keine Rolle. Eine Einschränkung gibt es aber, nämlich das Alter: Wer bei der Bundestagswahl wählen möchte oder sich selbst zur Wahl aufstellen lassen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Die Bundestagswahl ist unmittelbar, weil das Volk die Kandidaten direkt wählt. Anders als zum Beispiel in den USA, wo Wählerinnen und Wähler ihre Stimme an sogenannte Wahlleute übertragen, die dann ihrerseits den Präsidenten küren.

Frei bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden, wo sie ihre Kreuzchen setzen. Niemand darf Druck auf sie ausüben.

Gleich ist die Wahl, weil jede Stimme gleich viel zählt. Egal, ob jemand arm ist oder reich, jung oder alt. Außerdem wird in Deutschland geheim gewählt. Deshalb gibt es auch Wahlkabinen, in denen jeder unbeobachtet seine Kreuzchen setzen kann. Der Zettel wird gefaltet und in die Wahlurne geworfen. So kann niemand sehen, wer wie gewählt hat.

Diese fünf Grundsätze gelten nicht nur für die Bundestagswahl, sondern auch für Landtags- und Kommunalwahlen. Darüber hinaus gibt das Grundgesetz noch etwas anderes Wichtiges für die Bundestagswahl vor: den Zeitrahmen.

Wann passiert was?

In Artikel 39 steht, dass der Bundestag auf vier Jahre gewählt wird. Den Zeitraum, in dem ein Bundestag als Gesetzgeber tätig ist, nennt man Legislaturperiode. Sie endet in dem Moment, in dem ein neuer Bundestag zusammentritt. Das Grundgesetz legt fest, dass das spätestens am 30. Tag nach der Wahl passieren muss.

Außerdem gibt die Verfassung einen Rahmen vor, in dem die Bürgerinnen und Bürger den neuen Bundestag bestimmen: Die Wahl findet frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Legislaturperiode statt.

Der 19. Bundestag hatte seine erste Sitzung am 24. Oktober 2017, an diesem Tag begann also seine Legislaturperiode. Der Wahltermin für den 20. Bundestag muss deshalb zwischen dem 25. August und dem 24. Oktober 2021 liegen. Entschieden hat sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wie ihr vielleicht wisst, für den 26. September. Die Bundesregierung hatte ihm den Termin empfohlen.

Was regelt das Bundeswahlgesetz?

Die Verfassung gibt also den Rahmen für die Bundestagswahl vor. Die Einzelheiten regelt dann das Bundeswahlgesetz. Darin steht zum Beispiel, wie die Wahl vorbereitet wird und wer prüft, dass alles korrekt abläuft. Außerdem geht es um grundsätzliche Dinge wie das Wahlsystem in Deutschland.

Laut des BWG besteht der Bundestag regulär aus 598 Mitgliedern. Man nennt sie auch Abgeordnete oder Volksvertreter. Sie können durch zwei Methoden ins Parlament kommen: durch die Verhältniswahl oder durch die Mehrheitswahl.

Erstere bedeutet, dass die Ämter genau im Verhältnis der abgegebenen Stimmen besetzt werden. Wenn eine Partei zum Beispiel 30 Prozent der Wählerstimmen erhält, bekommt sie auch 30 Prozent der Parlamentssitze. Im Unterschied dazu gewinnt bei der Mehrheitswahl der Kandidat mit den meisten Stimmen. Alle anderen gehen leer aus.

Wen wählt man mit der Erststimme?

Die Wahl zum Bundestag ist nach dem BWG eine Mischung aus beiden Systemen. Deshalb hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen: Die Erststimme entscheidet, wer ein Direktmandat erhält. Die Hälfte der 598 Sitze im Parlament wird nämlich an diejenigen Kandidaten vergeben, die in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten. Sie ziehen direkt in den Bundestag ein.

Aktuell gibt es 299 Wahlkreise. Das soll sich aber ändern: ab 2024 wird ihre Anzahl auf 280 verringert. Worauf es bei den Wahlkreisen ankommt, legt das BWG fest. Außerdem schreibt es vor, dass eine Wahlkreiskommission die Wahlkreisgrenzen regelmäßig prüft.

Wofür sind die Landeslisten gut?

Die andere Hälfte der Sitze des Bundestages wird über die Landeslisten vergeben: Für jedes Bundesland stellen die Parteien eine Liste mit Kandidaten auf, die sie in den Bundestag schicken möchten. Mit der Aufstellung darf laut BWG frühestens 32 Monate nach dem Beginn der aktuellen Legislaturperiode begonnen werden. Wie viele von ihnen am Ende tatsächlich Abgeordnete werden, hängt von der Anzahl an Zweitstimmen ab, die die Partei bekommt.

Allerdings kann es auch passieren, dass mehr Kandidaten über die Erststimme in den Bundestag gewählt werden, als der Partei über die Zweitstimme an Plätzen zustehen. Diese Berechnungen werden pro Bundesland durchgeführt und an dieser Stelle wird es etwas kompliziert. Doch fest steht: Dadurch kommt es zu sogenannten Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten. Deshalb hat der aktuelle Bundestag auch 709 Mitglieder, statt der eigentlich vorgesehenen 598.

Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?

Bei der Bundestagswahl gilt die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde. Das heißt: Eine Partei schafft es nur dann in den Bundestag, wenn sie mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhält oder mindestens drei Wahlkreise für sich entscheiden kann. So schreibt es das BWG vor. Diese Sperrklausel soll verhindern, dass das Parlament zu sehr zersplittert, also zu viele kleine Parteien mit dabei sind.

Für die Erststimme spielt das aber keine Rolle. Auch wenn die Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, kann ein Kandidat mit Direktmandat in den Bundestag einziehen. Ausgenommen von der Sperrklausel sind zudem Parteien von nationalen Minderheiten.

Wer organisiert die Wahl?

An der Organisation und Umsetzung der Bundestagswahl sind ziemlich viele Menschen beteiligt, nämlich über sogenannte Wahlorgane. Ein solches Wahlorgan ist der Bundeswahlleiter, seit 2017 ist das Georg Thiel. Er passt auf, dass alles korrekt abläuft und gibt am Ende das Ergebnis bekannt.

Unterstützt wird der Bundeswahlleiter vom Bundeswahlausschuss, den er leitet und der zum Beispiel feststellt, welche Parteien zur Wahl zugelassen werden. Dafür gibt es strenge Kriterien. Spätestens am 79. Tag vor der Wahl gibt der Ausschuss bekannt, welche Parteien dabei sind.

Darüber hinaus hat jedes Bundesland und jeder Wahlkreis einen Wahlleiter und einen Wahlausschuss. Auch das sind Wahlorgane, ebenso wie die Wahlvorsteher und die Wahlvorstände in den Wahlbezirken. Sie alle sind an der Vorbereitung der 20. Bundestagswahl beteiligt. Und sie alle sollen sicherstellen, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft.

Noch mehr Gesetze und Verordnungen

Mehr Einzelheiten zur Bundestagswahl stehen in der Bundeswahlordnung (BWO). Das ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesministerium des Innern erlassen hat und die die Vorgaben des BWG noch näher bestimmt. Sie legt zum Beispiel fest, wer im Wählerverzeichnis steht und wie die Wahlberechtigten ihre Wahlscheine erhalten.

Außer dem Grundgesetz, dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung gibt es weitere Gesetze, die für die Bundestagswahl von Bedeutung sind und einzelne Bereiche oder Abläufe regeln. Es gibt zum Beispiel das Abgeordnetengesetz, das Wahlprüfungsgesetz und das Wahlstatistikgesetz.

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